9. Februar 2023 / Tiere in Dortmund

Ordnungsamt ruft zu gemeinsamem Kampf gegen Ratten auf

Warum sind die Ratten so ein großes Problem?

Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich in Menschennähe auf. Die Rattenbekämpfung ist und bleibt eine Daueraufgabe.

Allgemein lässt sich über den Schädling Ratte sagen: Die Fortpflanzungsrate ist hoch, ebenso kann der wirtschaftliche Schaden hoch ausfallen und Ratten können Krankheiten übertragen. Bei einem Befall muss dieser so schnell wie möglich eingegrenzt werden.

Grundstückseigentümer*innen oder sonstigen Grundstücksberechtigten sind eigenverantwortlich verpflichtet, gegen einen etwaigen Befall vorzugehen. Die Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer*innen und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen.

Aber auch schon beim präventiven Gesundheitsschutz und der den Eigentümer*innen obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.

Flächendeckende Bekämpfung im Stadtgebiet
Von daher ruft das Ordnungsamt einmal im Jahr zu einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungsaktion auf. Es ist vorgesehen, die diesjährige Aktion in der Zeit vom 13. Februar bis zum 26. Februar im Dortmunder Stadtgebiet durchzuführen.

Eine solche Aktion ist nur dann sinnvoll, wenn jede*r Eigentümer*in oder Berechtigte, auf dessen Grundstück Ratten festgestellt oder vermutet werden, sich ihr anschließt und die notwendigen Maßnahmen ergreift.

Es bleibt den Eigentümer*innen überlassen, ob sie sich gegen Entgelt eines Schädlingsbekämpfenden bedienen, oder die Bekämpfung selbst durchführen.

In Apotheken, Samenhandlungen und Fachgeschäften können für den Privatgebrauch zugelassene Rattenbekämpfungsmittel gekauft werden. Geeignete Fachfirmen sind unter der Rubrik "Schädlingsbekämpfung" in Branchenbüchern oder online zu finden.

Die Zulässigkeit einzelner Rattenbekämpfungsmittel für den Privatgebrauch sollte mit dem Fachhandel abgeklärt werden.

Eine Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken durch die Stadt Dortmund wird nicht mehr angeboten.

Bitte an die Bürgerschaft: Soweit Rattenbefall auf städtischen Grundstücken von Bürger*innen festgestellt wird, ist es unbedingt wichtig, dass sie der betroffenen städtischen Dienststelle Bescheid geben. Wer Ansprechpartner*in ist, kann unter der Telefonnummer 0231 50-0 herausgefunden werden.

Vorsicht beim Einsatz von Rattengift
Soweit eine Bekämpfung durch Gift vorgenommen wird, sind unbedingt Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Empfehlenswert ist unter anderem das Anbringen entsprechender Warnhinweise, um eventuellen Vergiftungsfällen vorzubeugen.

In Wohngebieten mit einem hohen Ausländeranteil an der Bevölkerung empfiehlt es sich, diese Hinweisschilder zusätzlich mit einer Warnung in mehrsprachiger Form zu versehen.

Das Ordnungsamt hält auch in diesem Jahr wieder für interessierte Bürger*innen den ergänzenden Hinweis in verschiedenen Fremdsprachen vorrätig. Diese ergänzenden Hinweisschilder werden ab sofort im Ordnungsamt kostenlos abgegeben.

Um Kinder nicht zu gefährden, sollte auf Spielplätzen und in deren näherer Umgebung generell auf das Auslegen von Rattengift verzichtet werden. Sofern Bekämpfungsmaßnahmen jedoch einmal unumgänglich sind, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, da Kinder die üblichen Hinweisschilder noch nicht lesen können. Haustiere (zum Beispiel Katzen und Hunde) sollten während der Aktion besonders beaufsichtigt werden, um sie vor Schäden zu bewahren.

Vor dem Gifteinsatz sollte ferner geklärt werden, ob Igel – oder andere, insbesondere geschützte Tiere – vorhanden sind und somit gefährdet werden können. In diesen Fällen sollten die Giftköder-Behältnisse so aufgestellt werden, dass sie für Ratten, nicht aber für Igel erreichbar sind (z. B. auf oder in einer hochwandigen Kiste, Blumenkübel - ca. 50 cm hoch -, Bretterstapel, Mauervorsprünge und ähnliches).

Quelle: Stadt Dortmund

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