23. Februar 2023 / Umwelt in Dortmund

Nächste kostenlose Sperrmüllsammlung findet am 25. Februar in Holzen und Syburg statt

Nutzt Ihr die Aktion?

Am Samstag, 25. Februar, geht es weiter mit der gebührenfreien Entsorgung von Sperrmüll - dieses Mal in den Stadtteilen Holzen und Syburg. Die EDG zieht außerdem eine Bilanz der Sperrmüllaktion in Stadtteilen Hacheney und Benninghofen vom 18. Februar.

Am letzten Aktionstag kamen die Entsorgung Dortmund GmbH(EDG) auf eine Sammelmenge von rund 125 Tonnen. In geringer Menge wurden erneut Abfälle vorgefunden, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen (Elektrogeräte, Hausmüll und Renovierungsabfälle, Reifen). Der Abtransport konnte am Aktionstag erfolgen.

Ermittlungserfolge des EDA
Bei den Kontrollen durch den Ermittlungsdienst Abfall (EDA) fielen am 17. und 18. Februar zahlreiche "Schrotthändler" auf, die darauf aus waren, für sie werthaltige Gegenstände aus dem bereitgestellten Sperrmüll abzugreifen. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. Mit Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei wurden zehn "Schrotthändler" aufgegriffen und Anzeigen geschrieben. Die ermittelten Personen müssen mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen.

Nächste Aktion am 25. Februar in Holzen und Syburg
Der digitale Abfallkalender zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 25. Februar berücksichtigt wird.

Da die Regiewege von den Stadtteilen im Dortmunder Süden zu den im Norden bzw. im Westen liegenden Umlageanlagen sehr weit und damit zeitintensiv sind, kann es trotz der Aufstockung personeller und maschineller Ressourcen dazu kommen, dass die Sammlung nicht am Aktionstag in der zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden abgeschlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauffolgenden Woche fortgesetzt.

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?
Am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen. Der Müll sollte ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z.B. auf dem Gehweg. platziert werden, sodass er für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen. ist. Dazu gehört, dass er ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden platziert wird, wenn nötig, gesichert. Er sollte außerdem gesondert von anderen Gegenständen stehen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr).

Achtung: Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege, Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden.

Die EDG bittet eindringlich darum, dass Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln o.Ä. zu unterlassen, um den Abtransport der Gegenstände nicht unnötig zu erschweren.

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?
Die Mitarbeiter*innen des EDG-Kundenservice beraten gerne am Telefon 0231 9111 11 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund

  • Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 07:00 bis 16:00 Uhr

Eine persönliche Beratung ist auch am EDG-Infomobil möglich

Quelle: Stadt Dortmund
 

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