1. Mai 2021 / Veranstaltungshinweis

Tiefbauamt lädt zur digitalen Infoveranstaltung zur Baumaßnahme Brackeler/Asselner Hellweg ein

Auf der Homepage des Tiefbauamtes können Interessierte sich informieren

Die Anlieger*innen-Information zur beitragspflichtigen Herstellung des südlichen Gehweges am Asselner/Brackeler Hellweg erfolgt wegen der Pandemie in digitaler Form. Auf der Homepage des Tiefbauamtes können Interessierte sich informieren.

Noch im vergangenen Jahr wurden die Bürger*innen im Rahmen einer Versammlung durch die städtische Bauleitung über die ca. 30 Monate andauernden Bauarbeiten am Brackeler/Asselner Hellweg informiert. Daraufhin wurde im Sommer 2020 mit den Bauarbeiten im Bereich von In den Börten bis Asselner Straße abschnittsweise begonnen. "In Zeiten des Lockdowns ist eine solche Präsenzveranstaltung jedoch nicht möglich", so Sylvia Uehlendahl, Leiterin des Tiefbauamtes. "Daher folgt nun die weitere Anliegerinformation zur beitragspflichtigen Herstellung des südlichen Gehweges auf digitale Weise."

Informationen zu der Beitragserhebung
Der Neubau des Gehwegs stellt einen Lückenschluss im Teilbereich von "In den Börten" bis "In den Erlen" dar, für den Straßenbaubeiträge erhoben werden müssen. Eine Partizipation der Betroffenen ist in diesem Fall zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dennoch möchte das Tiefbauamt weitergehende Informationen zu der Beitragserhebung und zum Abrechnungsverfahren zur Verfügung stellen.

Die Präsentation für den Brackeler/Asselner Hellweg auf der Homepage dient nochmal einer umfänglichen Information für Betroffene und Interessierte. Grundsätzlich sieht § 8a des Kommunalabgabengesetzes NRW - KAG bei beitragsfähigen Projekten eine verpflichtende Anliegerbeteiligung vor. Doch zu Coronazeiten ist dies nicht in Präsenz möglich, so dass die Verwaltung nach Wegen sucht, den Ansprüchen der KAG-Novelle trotzdem gerecht zu werden. Die Veröffentlichung von Informationen auf der Homepage mit einer entsprechenden Sammel-E-Mail-Adresse für Anfragen und Anregungen soll daher eine pragmatische Lösung darstellen.

Neben der Internetveröffentlichung erhalten alle betroffenen Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten noch ein persönliches Anschreiben mit dem Hinweis auf die Partizipationsmöglichkeit. Sollten Betroffene keine Möglichkeit oder Probleme mit dem Online-Zugang haben, werden die kompletten Unterlagen per Brief zugesandt. Natürlich besteht im Rahmen einer digitalen Barrierefreiheit auch die Kommunikationsmöglichkeit per Telefon.

Weitere Präsentationen (im Rahmen der Information mit Partizipation gemäß § 8a KAG) zum Beispiel für die Keltenstraße und die Planetenfeldstraße erfolgen ebenfalls in diesem digitalen Format und sind bereits abrufbar – auf der Homepage des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund unter dortmund.de/anliegerinformationen.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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