15. Oktober 2025 / Verbraucherschutz

Neue EU-Regel: Banken prüfen Namen bei Überweisungen

🏦 Ab sofort gleicht deine Bank bei Überweisungen den Namen mit der IBAN ab – Tippfehler können zur Rückbuchung führen! So funktioniert’s:

Neue EU-Regel: Banken prüfen Namen bei Überweisungen

Seit Oktober 2025 gilt eine neue Sicherheitsvorgabe im europäischen Zahlungsverkehr: Banken und Sparkassen müssen den Empfänger*innen-Namen mit der angegebenen IBAN abgleichen. Das Ziel ist klar – Betrug verhindern und Fehlüberweisungen reduzieren.

Was bedeutet das für dich? Wer z. B. eine Zahlung an die Stadt Dortmund tätigt, sollte den Namen exakt wie im Bescheid oder auf der Rechnung eintragen. Auch Unternehmen und Vereine sind betroffen.

Was passiert bei Abweichungen? Weicht der Name von der IBAN ab, zeigt die Bank einen Warnhinweis. Im Zweifel wird die Überweisung gestoppt oder zur Klärung zurückgegeben.

So lauten die wichtigsten IBANs der Stadt Dortmund:

  • DE65 4405 0199 0001 1244 47 – Stadt Dortmund
  • DE10 4405 0199 0001 0519 11 – Kulturbetriebe Dortmund
  • DE09 4405 0199 0001 2441 83 – Stadtentwässerung Dortmund
  • Weitere IBANs unter dortmund.de

💡 Tipp: Wer sich die manuelle Überweisung sparen will, kann ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten – schnell, bequem und sicher.

Quelle: Stadt Dortmund
bild: generiert mit KI

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