22. Dezember 2022 / Wirtschaft in Dortmund

Stadt ist auf zusätzliche Anträge zum neuen Wohngeld vorbereitet

Wie lange werden die Anträge brauchen?

Zum 1. Januar 2023 tritt die "Jahrhundertreform" zum Wohngeld in Kraft. Das Wohngeld soll Haushalte mit niedrigem Einkommen bei der Bewältigung der Wohnkostenbelastung unterstützen. Es werden viele zusätzliche Anträge erwartet. Die Stadt wird alles so schnell wie möglich bearbeiten.

Mit der historischen Reform des Wohngeldes gibt es deutliche Leistungsverbesserungen. Zusätzlich wird sich der Kreis der wohngeldberechtigten Haushalte deutlich erhöhen.

Zum Vergleich: Zum 31. Dezember 2021 bezogen rund 6.050 Haushalte mit etwa 13.000 Dortmunder*innen Wohngeld. Die Antragszahlen steigen seit August dieses Jahres bereits deutlich an, so dass sich die Zahl der Empfängerhaushalte zum Jahresende voraussichtlich auf circa 6.550 erhöhen wird. Diese Entwicklung wird sich noch deutlich steigern: Für das kommende Jahr geht die Stadt Dortmund davon aus, dass sich die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte auf gut 16.380 Haushalte erhöhen wird.

Was ändert sich mit der Reform?

Mit der Novelle wird sowohl eine dauerhafte Heizkosten- als auch Klimakomponente eingeführt. Außerdem werden die Einkommensparameter angepasst. Das durchschnittliche Wohngeld beträgt aktuell 180 Euro pro Monat. Mit der Reform wird das Wohngeld um 190 Euro auf 370 Euro pro Monat erhöht, es verdoppelt sich also. Ob ein Wohngeldanspruch besteht, ergibt sich anhand der folgenden Angaben: Anzahl und Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und der Miete.

Ob Bürger*innen einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner ganz leicht selbst ermitteln. Sofern ein Anspruch besteht, kann dieser anschließend sofort online gestellt werden. Die Antragstellung ist aber auch klassisch in Papierform möglich. Der Vordruck ist in allen städtischen Bezirksverwaltungsstellen erhältlich. Gerne können Antragsformulare über die telefonische Hotline 0231 50 - 13276 angefordert werden. Über diese Hotline ist ebenso eine Erstberatung möglich. Die Papieranträge können direkt an das  Amt für Wohnen – Wohngeldstelle, Südwall 2-4, 44137 Dortmund gesandt werden oder in jeden Hausbriefkasten der Stadtverwaltung Dortmund eingeworfen werden.

Maßgeblich für den Wohngeldbezug ist nicht der Antragstag sondern der Antragsmonat. Wer zum Beispiel am 18. Januar den Antrag stellt, bekommt das Wohngeld - bei Bewilligung - rückwirkend ab dem 1. Januar. Der Antrag muss dabei noch gar nicht vollständig sein. Unterlagen können nachgereicht werden.

Herausforderung für die Städte
Der Umgang mit der neuen Gesetzeslage stellt die Kommunen in NRW vor Herausforderungen. Die Städte und Kreise gehen damit unterschiedlich um, denn die Voraussetzungen und behördlichen Strukturen sind sehr verschieden.

Um die eingehenden Anträge in Dortmund möglichst zügig bearbeiten zu können, wird die Wohngeldstelle um 32 Projektstellen auf zukünftig insgesamt 58 Mitarbeitende aufgestockt. U. a. aufgrund der Einarbeitung der vielen neuen Mitarbeiter*innen sind weitere zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung dennoch absehbar. Bisher liegen die Bearbeitungszeiten, für vollständig eingereichte Anträge, bei acht bis zehn Wochen.

Darüber hinaus ist aus systemtechnischen Gründen in allen Wohngeldbehörden in Nordrhein Westfalen eine rechtskräftige und endgültige Bescheid-Erteilung und Wohngeldzahlung erst ab April 2023 möglich. Das Land NRW bemüht sich hier um die schnellstmögliche Handlungsgrundlage.

Auszahlung des Wohngeldes
Alle Haushalte, die bereits im laufenden Wohngeldbezug stehen, müssen nichts veranlassen. Das Wohngeld wird automatisch weitergezahlt. Aus systemtechnischen Gründen werden diese Haushalte allerdings bis einschließlich März 2023 den bisherigen Wohngeldbetrag erhalten. Ab April wird dann das Wohngeld in der neuen Höhe gezahlt.

Auch automatisch wird diesen Haushalten Mitte Januar der einmalige Heizkostenzuschuss in Höhe von mindestens 415 Euro ausgezahlt. Für alle bereits eingegangenen aber noch nicht beschiedenen Anträge sowie für sämtliche bis Ende März eingehenden Wohngeldanträge wird zunächst geprüft, ob für diese Haushalte ein Anspruch nach altem Recht besteht bzw. bestanden hat. Sofern dies der Fall ist, wird auch diesen Haushalten bis März 2023 Wohngeld in alter Höhe ausgezahlt. Der Differenzbetrag wird dann im April nachgezahlt. Gleichzeitig wird dann der neue Wohngeldbetrag ausgezahlt. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass diese Anträge nicht erneut bearbeitet werden müssen und im System automatisch überspielt werden können. Diese pragmatische Vorgehensweise erspart eine erneute Bearbeitung der Anträge.

Anträge von Haushalten die bisher keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, werden direkt nach neuem Recht bearbeitet. Hier erfolgen die Wohngeldberechnung- und -zahlung nach neuem Recht. Aber auch in diesen Fällen ergeht nur ein vorläufiger Kurzbescheid. Rechtskräftige Bescheide können in allen Verfahren ab April 2023 erlassen werden.

Kontakt zur Wohngeldstelle
Gerne können Bürger*innen jederzeit mit der Wohngeldstelle, über das im Internet hinterlegte Kontaktformular per E-Mail Kontakt mit der Wohngeldstelle aufnehmen.

Persönliche Vorsprachen sind, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung während der Öffnungszeiten möglich. Telefonnummer: 0231 50 - 2 39 50

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag und Freitag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Hintergrund: "Wohngeld-Plus-Reform"
Das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde am 8. Dezember 2022 veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Umsetzung stellt die Städte und Gemeinden in der gesamten Bundesrepublik vor große Herausforderungen.

Die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte soll sich gemäß der Prognosen des Bundes und Landes bis zu verdreifachen. Dies führt zu einem kurzfristigen, erheblichen personellen und räumlichen Mehrbedarf in den Städten und Gemeinden.

Die Wohngeldanträge werden von den Kommunen, als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, bearbeitet. Die Finanzierung des Wohngeldes erfolgt zu je 50 Prozent vom Bund und vom Land. Insofern wird das Wohngeld nicht von den Kommunen, sondern von IT NRW, ausgezahlt. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Reform konnten die Fachverfahren noch nicht neu programmiert werden. Diese Arbeiten werden bis Ende April dauern. Bis dahin können keine abschließenden Wohngeldberechnungen erstellt und Bescheide erlassen werden.

Dies führt zu erheblichen Mehraufwendungen in den Wohngeldstellen und folglich zu Verzögerungen bei den Wohngeldzahlungen.

Quelle: Stadt Dortmund

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