11. November 2022 / Wirtschaft in Dortmund

Verwaltung legt den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 vor

Wofür ist der Haushaltsplanentwurf gut?

Der Verwaltung hat am Donnerstag, 10. November, den Haushaltsplanentwurf 2023 dem Rat vorgestellt. Debattiert wird das kommunale Zahlenwerk erst in der Ratssitzung im Dezember. Die Mehrkosten sind schwieriger zu kalkulieren, deshalb war eine Verzögerung nicht zu vermeiden. Für die Bürger*innen soll es 2023 keine zusätzlichen Belastungen geben.

Die Haushaltssatzung 2023 weist für das Jahr 2023 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 20,5 Mio. Euro aus. Mit der Haushaltssatzung 2023 ist ein Ausgleich dieses Fehlbedarfes durch die Ausgleichsrücklage vorgesehen.
Die Ausgleichrsücklage konnte durch die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre gebildet werden. Nach derzeitigem Stand wäre somit lediglich eine Anzeigepflicht nach § 80 Abs. 5 GO NRW gegeben. Damit würde aktuell zum wiederholten Mal die Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde entfallen.

Keine Haushaltssicherungspflicht für Dortmund
Da der geplante Jahresfehlbedarf in keinem Planjahr über der sogenannten „5%-Grenze“ nach § 76 GO NRW liegt, besteht für die Stadt Dortmund auch weiterhin keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

Dieser positive Stand der Haushaltsplanung ist unter anderem auf den Gesetzesentwurf NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) zurückzuführen. Nach dem Gesetzesentwurf sind die Kommunen dazu verpflichtet, eine Isolation der coronabedingten Veränderungen bis 2023 und eine Isolation der kriegsbedingten Veränderungen bis 2025 vorzunehmen.
Das bedeutet, dass in diesen Jahren sämtlichen pandemie- und kriegsbedingten Veränderungen im Haushaltsplanentwurf ein außerordentlicher Ertrag in gleicher Höhe aus der Einstellung einer sogenannten Bilanzierungshilfe in die städtische Bilanz gegenübersteht. Dadurch ergeben sich somit zunächst keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Kosten für Corona-Pandemie haben erst 2024 Auswirkungen
Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen ab dem Haushaltsjahr 2024 die coronabedingten Verschlechterungen und ab dem Haushaltsjahr 2026 die kriegsbedingten Verschlechterungen in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt getragen werden. Zusätzlich wirkt sich die voraussichtlich ab 2026 erfolgende Abschreibung aller isolierten corona- und kriegsbedingten Belastungen über 50 Jahre auf den städtischen Haushalt aus.
Die Folgewirkungen, die durch die Anwendung des NKF-CUIG entstehen, werden somit lediglich in die Zukunft verlagert.

Hinsichtlich der Corona-Pandemie hat sich die Situation gegenüber der Haushaltsplanung 2022 deutlich verbessert. Die Verbesserungen haben sich insbesondere durch "Aufholeffekte" in der Allgemeinen Finanzwirtschaft (u. a. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Schlüsselzuweisungen) ergeben.

Hohe Kosten für Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes
Auf Basis der aktuellen Planungsgrundlagen sind die coronabedingten Verschlechterungen hier deutlich geringer als zuletzt geplant bzw. übersteigen im Fall der Schlüsselzuweisungen sogar deutlich das Vorkrisenniveau. Zudem konnten die Budgetansätze für coronabedingte Mehraufwendungen, z. B. für Hygienemaßnahmen auf Basis der Erfahrungen des laufenden Haushaltsjahres teilweise wieder reduziert werden. Die Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes sind dagegen gravierend. Neben notwendigen Maßnahmen für die Unterbringung von schutzsuchenden Personen werden stark steigende Aufwendungen für die Energieversorgung sowie allgemeine Preissteigerungen erwartet.

Aktuell werden die aus den Ukraine-Konflikt und der Corona-Pandemie resultierenden Belastungen von 2020 bis 2025 für den Haushalt der Stadt Dortmund auf rund 443,3 Mio. Euro beziffert. Der voraussichtliche Abschreibungsbetrag der Bilanzierungshilfe ab dem Haushaltsjahr 2026 beläuft sich nach derzeitigem Stand somit auf 8,9 Mio. Euro p. a.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Isolation coronabedingter und kriegsbedingter Belastungen sich gegenwärtig noch auf einen Gesetzesentwurf (NKF-CUIG) stützt. Die im aktuellen Zahlenwerk enthaltene Isolation muss daher bei Vorliegen des letztendlichen Gesetzestextes und/oder diesbezüglicher Ausführungsbestimmungen evaluiert werden.

Keine zusätzlichen Belastungen für Bürger*innen in 2023
Hervorzuheben ist, dass der Haushalt 2023 keine wesentlichen zusätzlichen Belastungen für die Bürger*innen und Unternehmen enthält. Insbesondere die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer sind seit 2015 unverändert. Auch die Entgelte für viele städtische Leistungen konnten weitestgehend stabil gehalten werden. Veränderungen haben sich u. a. bei den Abwassergebühren ergeben, da mit Urteil vom 17.05.2022 (Az.: 9 A 1019/20) das OVG NRW seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren grundlegend geändert hat. Derzeit befindet sich ein Entwurf zur Novelle des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW in der Gremienbefassung im Landtag. Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse wurden im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt. Die weiteren Entwicklungen sind abzuwarten.

Investitionsvolumen umfasst 390,6 Millionen Euro
Im Kernhaushalt ist im Planjahr 2023 ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 390,6 Millionen Euro vorgesehen. Damit wurde das Investitionsvolumen zum Haushaltsplan 2022 (Planjahr 2023) um rd. 144,1 Mio. Euro reduziert. Dies ist auf eine konsequente Umsetzung der neuen Veranschlagungssystematik für Hochbaumaßnahmen zurückzuführen, welche erstmals im Haushaltsplan 2022 Anwendung fand. Von dem Investitionsvolumen entfallen im Planjahr 2023 rd. 179,3 Mio. Euro auf den Bereich Hochbau, z. B. für den Bau von Schulen, Sport-/Turn- und Gymnastikhallen oder Kindertageseinrichtungen. Auf das Schulbauprogramm entfällt im Haushaltsjahr 2023 ein Investitionsvolumen i. H. v. rund 140,0 Mio. Euro. Die Investitionsplanung ist weiterhin geprägt von diversen Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes NRW. Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2023 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 277,1 Mio. Euro vorgesehen.

Bereits mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf wurde eine Vielzahl von Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt. Mit dem Programm "Eigene Kraft" wird die Stadt Dortmund darüber hinaus weitere Konsolidierungsmaßnahmen erarbeiten, um die Belastung der zukünftigen Generationen zu reduzieren.

Quelle: Stadt Dortmund

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