BGH gibt Entscheidung über Bußgeldregress an EuGH weiter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Februar 2025 nicht entschieden, ob Unternehmen gegen ihre Geschäftsführer oder Vorstände Regress für Kartellbußgelder fordern können. Stattdessen wird die Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Eine endgültige Entscheidung könnte bis zu 1,5 Jahre dauern.
Hintergrund: Kartellbußgelder und Managerhaftung
Der Fall betrifft ein Unternehmen der Stahlindustrie, das mit 4,1 Millionen Euro Bußgeld belegt wurde. Die Frage ist, ob sich das Unternehmen dieses Geld von seinem Manager zurückholen kann. Während deutsche Gerichte uneins sind, könnte der EuGH klären, ob eine solche Haftung mit europäischem Recht vereinbar ist.
Auswirkungen auf Unternehmen und Manager
Die Entscheidung könnte große Auswirkungen auf die Managerhaftung und die D&O-Versicherung haben. Sollte der EuGH den Regress erlauben, müssten Vorstände und Geschäftsführer künftig mit noch größerer finanzieller Verantwortung rechnen.

