30. März 2023 / Wohnen in Dortmund

Freude beim Amt für Wohnen über "ordentliches Paket" zur Wohnraumförderung

Was beinhaltet das Paket?

Wie ist die Wohnungsmarktlage in Dortmund? Was machen die Wohnungbauprojekte in der Stadt? Das berichtet das Amt für Wohnen in seinem neuen Jahresbericht für 2022.

In seinem Tätigkeitsbericht blickt das Amt für Wohnen auf die wesentlichen Entwicklungen in den verschiedenen Aufgabenfeldern des Amtes zurück. Der Bericht enthält auch für Bürger*innen interessante Auswertungen und Ergebnisse zu Wohnraumförderung, Wohnraumversorgung und Wohngeld.

Wohnraumförderung
Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten - und zwar für Haushalte mit geringem Einkommen - hat das Amt für Wohnen im Jahr 2022 Wohnraumfördermittel des Landes NRW in Höhe von 64,8 Millionen Euro bewilligt. Damit sollen Neubauten und die Modernisierung von 337 Wohneinheiten umgesetzt werden. "Diese müssen natürlich noch gebaut werden", erklärte Planungsdezernent Stefan Szuggat nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am Dienstag, 28. März. "Das ist ein ordentliches Paket." Das vom Land zugewiesene jährliche Globalbudget in Höhe von 35 Millionen Euro wurde nachträglich aufgestockt, so dass dieses sehr gute Förderergebnis erzielt werden konnte.

2022 lag der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen in der Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau. Darlehen in Höhe von rund 62,7 Millionen Euro für den Bau von 324 Mietwohnungen wurden gewährt. Das bei der Zielvereinbarung zur Umsetzung des Globalbudgets für die Wohnraumförderung verfolgte Ziel, jährlich 200 Mietwohnungen neu zu schaffen, wurde "deutlich übertroffen".

Erfreulich ist, dass 104 Wohnungen mit drei und mehr Wohnräumen im Mietwohnungsneubau gefördert wurden und somit ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Familien mit Kindern geleistet werden konnte. "Ein Drittel der geförderten Wohnungen betrifft vor allen Dingen auch größere Wohnungen, die geeignet sind für Familien mit Kindern." Das sei immer eine "kritische Masse", da diese Wohnungen im Neubau meist teurer seien und damit nicht bezahlbar für Familien: "Deswegen freut es uns sehr, dass wir dieses Angebot für Familien bereitstellen können", so Szuggat.

Wohnraumversorgung
2022 haben insgesamt 1.440 Haushalte mit der Unterstützung des Teams Wohnraumversorgung geförderte Wohnungen beziehen können. Am 31. Dezember waren beim Amt für Wohnen 1.743 Haushalte wohnungssuchend vorgemerkt, die nicht mit einer geförderten Wohnung versorgt werden konnten. Die Zahl der Wohnungssuchenden hat sich im Geschäftsjahr 2022 im Vergleich zu 2021 (1.679 Haushalte) leicht erhöht. Nach wie vor sind insbesondere Haushalte mit fünf und mehr Personen verstärkt auf die Hilfe des Amtes für Wohnen bei der Wohnraumversorgung angewiesen.

Der Bestand an geförderten Wohnungen belief sich im Stadtgebiet zum Stichtag 31. Dezember auf insgesamt 22.245 Wohnungen: "Diese Zahl ist relativ hoch." Das waren 21.103 Mietwohnungen und 1.142 Wohnungen in Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen. Der Wohnungsbestand hat sich 2022 gegenüber dem Vorjahr zwar nur leicht reduziert. Nach jetziger Datenlagen ist allerdings in der Prognose davon auszugehen, dass der geförderte Mietwohnungsbestand weiter absinken und im Jahr 2035 nur noch rund 11.000 geförderte Mietwohnungen umfassen wird: "Es ist absolut notwendig, in dieser Aufgabe weiter intensiv zu arbeiten."

Mehr Haushalte als 2021 beziehen 2022 Wohngeld
Die Sozialleistung Wohngeld soll leistungsberechtigten Haushalten ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Zum Jahresende 2022 standen in Dortmund 6.351 Haushalte (mit insgesamt rund 14.400 Personen) im laufenden Bezug von Wohngeld und somit rund 300 Haushalte mehr als im Vorjahr. Der durchschnittliche Wohngeldbetrag pro Haushalt belief sich auf 274 Euro pro Monat (2021: 228 Euro). Im Jahre 2022 wurde Wohngeld in Höhe von 20,9 Millionen Euro (2020: 16,6 Millionen Euro) an Dortmunder Haushalte gezahlt: "Das ist ein Spitzenwert im Vergleich der letzten Jahre."

Diese Erhöhungen im Vergleich zum Vorjahr sind auf die gesetzlich beschlossene regelmäßige Anpassung des Wohngeldes an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung und den zum 1. Juni 2022 eingeführten einmaligen Heizkostenzuschuss zurückzuführen. Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 sind weitere deutliche Leistungsverbesserungen wie die dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt worden. Dadurch haben sich bereits seit dem Jahresende 2022 die monatlichen Antragszahlen mehr als verdoppelt. Es ist daher zu erwarten, dass sich auch die Zahl der wohngeldempfangenden Haushalte in Dortmund im Jahr 2023 mindestens verdoppeln wird.

"Es gab das Problem der IT mit dem Land NRW - das ist geklärt worden. Die Bescheide können dann im März mit der neuen gesetzlichen Regelung ausgezahlt werden. Alle anderen Bescheide werden nachgereicht, demnach entsteht dort keine Lücke", so Planungsdezernent Stefan Szuggat

Politische Gremien sind gefragt
Der Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen wird nun an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weitergeleitet. Der Bericht steht ab dem 28. März 2023 als Download auf der Internetseite dortmund.de/amtfuerwohnen zur Verfügung.

Quelle: Stadt Dortmund

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