11. Oktober 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt informiert über 3G-Nachweispflicht für Schüler*innen in den Herbstferien

Gemeinsame Selbsttests bei städtischen Angeboten

Stadt informiert über 3G-Nachweispflicht für Schüler*innen in den Herbstferien – gemeinsame Selbsttests bei städtischen Angeboten.
In den Herbstferien gelten für Schüler*innen, die an Veranstaltungen oder Ferienangeboten teilnehmen möchten, andere Bedingungen als zu Schulzeiten: Nach einer Vorgabe des Landes NRW müssen sie nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder vor max. 48 Stunden negativ getestet wurden. Diese Tests sind für Schüler*innen in den bestehenden Testzentren weiterhin kostenlos.

Bei Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche erlaubt die Coronaschutzverordnung auch einen gemeinsamen Selbsttest vor Ort. Die Stadt Dortmund ermöglicht Schüler*innen, die in den Herbstferien an städtischen Veranstaltungen teilnehmen wollen, direkt vor Ort die Möglichkeit sogenannter "gemeinsamer Selbsttests".

Die 3G-Regel für Kinder und Jugendliche gilt auch für den Vereinssport in Innenräumen. Auch hier haben Vereine jedoch die Möglichkeit, gemeinsame Selbsttests anzubieten. Die Sportvereine können die Kosten für die Selbsttests der Kinder und Jugendlichen von der Sportverwaltung erstattet bekommen.

Kinder und Jugendliche, die in den Herbstferien die Hallenbäder besuchen möchten, müssen ein 48 Stunden altes negatives Testergebnis oder einen Nachweis ihrer Immunisierung mitbringen und vorlegen. Es besteht keine Möglichkeit, sich vor Ort testen zu lassen.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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