19. August 2022 / Aktuelles aus der Stadt

Gebührenfreie Sperrmüllsammlung: EDG zieht Bilanz

Zweite Aktion am 27. August in Brackel!

Nach der ersten gebührenfreien Sperrmüllsammlung im Stadtbezirk Scharnhorst zieht die EDG eine gemischte Bilanz. Die nächste Aktion im Stadtbezirk Brackel ist am 27. August.

Nach der ersten gebührenfreien Sperrmüllsammlung im Stadtbezirk Scharnhorst zieht die EDG eine gemischte Bilanz. In vielen Bereichen konnte die Sperrmüllsammlung wie geplant durchgeführt werden. Hier stellten die Anwohner*innen Sperrmüllgegenstände auf öffentliche Flächen, überwiegend Gehwege, so dass eine problemlose Verladung möglich war.

Auf öffentlichen Flächen wurden jedoch auch Gegenstände bereitgestellt, die nicht zum Sperrmüll zählen und daher nicht mitgenommen wurden. Besondere Probleme entwickelten sich in Bereichen mit verdichteter Wohnbebauung, wie z. B. Siedlungen der Wohnungsgesellschaften in Scharnhorst-Ost, Alt-Scharnhorst oder Kirchderne. Hier wurde sowohl Sperrmüll wie auch Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, auf privaten Grundstücken abgelagert. Diese Ablagerungen blieben am Samstag liegen, da die EDG privates Gelände aus Haftungsgründen nicht betreten darf. Es wurden nahezu 500 Tonnen Sperrmüll eingesammelt.

Wie geht es weiter?
Mit Blick auf die angefallenen Sperrmüll- und Abfallmengen von nahezu 500 Tonnen und dem erheblichen Personal- und Fahrzeugeinsatz ist eine Abstimmung mit der Stadt Dortmund zum Modellversuch zur gebührenfreien Sperrmüllsammlung erforderlich. Der Rat hatte für alle zwölf Stadtbezirke ein Budget von 200.000 Euro beschlossen.

Der Sperrmüll und Abfälle auf öffentlicher Wegefläche werden von der EDG im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht abgeräumt.

Befinden sich Sperrmüll und Abfälle auf Privatflächen muss zunächst eine Klärung mit den Grundstückseigentümer*innen erfolgen. Diese müssen für die Räumung einen Privatauftrag erteilen und die Kosten für Räumung und Entsorgung übernehmen. Die Räumung wird von der Beteiligungsgesellschaft DOGA durchgeführt. In welchem Zeitraum die Beseitigung aller Gegenstände erfolgen kann, ist abhängig von den Abstimmungsprozessen mit den Grundstückseigentümer*innen, z. B. den Wohnungsgesellschaften oder anderen Privateigentümer*innen, und derzeit offen.

Eine Bilanz in Zahlen
Mitarbeiter: rund 150, davon 26 Teams mit Fahrer*innen und Lader*innen für die Sammlung, zzgl. Mitarbeiter*innen auf den Betriebsstätten, Einsatzleitung, Koordinator*innen, Mitarbeiter*innen des Ermittlungsdienstes Abfall, Bereitschaft
Einsatzzeit: 7:00 bis 17:00 Uhr (zehn Stunden, max. rechtlich zulässige Arbeitszeit)
Fahrzeuge: 24 große Sammelfahrzeuge, zwei Kleinmüllwagen, zwei Kranfahrzeuge, Kolonnenwagen
Eingesammelte Abfallmenge: rund 500 Tonnen
Auffälligkeiten: 313 Ablagestellen mit Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Reifen, Autoteile, Schadstoffe wie Farben, Elektrogeräte wie Kühlschränke, Mikrowellen, Kleidung, Restmüll, Bauschutt, Gasflaschen), und/oder auf privaten Flächen. Zusätzlich wurde im Zeitraum vom 10. bis 12. August ermittelt, dass in 200 Fällen Sperrmüll und zum Teil auch andere Gegenstände vor dem Abholtermin bereitgestellt wurden. Insgesamt wurden 513 Auffälligkeiten festgestellt.
Ermittlungsdienstabfall (13. August): Ermittlung von 42 Ablagestellen mit Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, 28 Beratungsgespräche, 12 Verursacher*innen räumten die Gegenstände zurück, drei sofortige Einsätze vom Schadstoffmobil

Nächste Aktion im Stadtbezirk Brackel am 27. August
Die nächste Sperrmüllsammlung erfolgt in allen Stadtteilen des Stadtbezirks Brackel. Dabei handelt es sich um die Stadtteile Wambel, Brackel, Asseln und Wickede.

Wann muss der Sperrmüll bereitstehen?
Die Sperrmüllsammlung beginnt um 7:00 Uhr. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr bereitstehen. Später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen.

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?

- ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. dem Gehweg.
- Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig.
- für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
- ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen; wenn nötig, gesichert
- gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr)

Welche Gegenstände werden abgeholt?
Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Grauen Tonnen (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.

Wichtig: Die EDG bittet ausdrücklich darum, nur Sperrmüll bereitzustellen, andere Gegenstände werden bei der Sperrmüllsammlung nicht mitgenommen. Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

- Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke (ohne E-Geräte), Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
- Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, -korb, Kinderspielzeug (Bobbycar), Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre, Gartengeräte (nicht elektrisch), Bügelbrett, Terrassenstrahler (ohne Gasflasche), Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
- Aquarium (ohne Technik)
- Kiste/Koffer (leer), Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
- Lampenschirm (groß, ohne Technik)
- Teppich (-fliesen, -läufer, gerollt/gebündelt) Linoleumboden, Laminat (gebündelt)
- Wandbild (groß), Kunstdruck, Ölgemälde o.ä., Leinwand

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

- Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
- Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
- Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
- Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
- Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
- Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
- Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
- Müllsäcke
- Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
- Pappe, Kartonagen, Papier
- Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen

Quelle: Stadt Dortmund

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