23. Januar 2024 / Verkehrsmeldung

Bahnstreik steht in den Startlöchern! Was muss ich wissen?

Wir haben ein paar Fakten für euch zusammengefasst!

Gestern wurde angekündigt, dass die Lokführergewerkschaft GDL zu einem sechstägigen Streik aufgerufen hat! Was bedeutet das jetzt für die Deutsche Bahn? Vom 24.01. 2 Uhr bis zum Montagabend, 29. Januar, um 18 Uhr, ist der Fern- und Nahverkehr von dem Streik betroffen. Das Wochenende ist damit ebenfalls betroffen und somit neben den Pendlerinnen und Pendlern auch die Ausflügler betroffen!

Dies ist der längste Streik in der Geschichte der Bahn. Es werden voraussichtlich tausende Zugfahrten betroffen sein, denn bei den vorherigen Streiks fuhr im Fernverkehr lediglich ein Fünftel der eigentlichen Züge. Der Regionalverkehr ist unterschiedlich, denn hier kommt es auf die Region an.

Ob der Zug fährt oder nicht, können die Fahrgäste in der Bahn-App oder auf der Internetseite der Deutschen Bahn ((www.deutschebahn.de) einsehen. Es wird auch eine Streik-Hotline geben, die unter +49 8000 99 66 33 zu erreichen ist. 

Folgendes gibt es zu wissen:

  • Tickets, die für Fahrten im Streikzeitraum gekauft wurden, könnten auch zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden, denn die Zugbindung bei Sparpreisen wird aufgehoben. 
  • Das Ticket gilt auch für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, selbst wenn die Streckenführung geändert wurde.
  • Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
  • Sie können Ihre Reise auch vorverlegen und zum Beispiel diese am Dienstag, dem 23. Januar antreten.
  • Im Regionalverkehr gilt: Wer über eine Fahrkarte für RE, RB, IRE und S-Bahn verfügt, aber Züge des Fernverkehrs wie IC/EC oder ICE nutzen muss, muss zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Die Kosten werden später erstattet.
  • Für das Deutschlandticket oder Ländertickets, gelten andere Regeln, die Sie auf der Website der Deutschen Bahn nachlesen können.
  • Wenn der Zug ausfällt, können Sie auf die Reise verzichten und sich den vollen Ticketpreis erstatten lassen.
  • Sollten Sie an Ihrem Ziel mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten ankommen, gilt der gleiche Erstattungsanspruch und Sie bekommen Ihr Ticket erstattet.

Wenn die Fahrkarte digital über das Kundenkonto der Deutschen Bahn gebucht wurde, kann der Antrag für eine Erstattung direkt digital im Kundenkonto eingereicht werden. Auf der Website gibt es auch das Formular zum Ausdrucken, was dann per Post an die DB geschickt werden kann.

Quelle Bild: von 445693 auf Pixabay

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