18. Mai 2024 / NRW

Abschlussbericht Loveparade-Katastrophe 2010 ausgezahlt

Abschlussbericht Loveparade-Hilfsfonds

Nach der planmäßigen Schließung der beiden Loveparade-Hilfsfonds zum 31. Dezember 2023 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung am Dienstag, 14. Mai 2024, den „Abschlussbericht Loveparade-Hilfsfonds“ zur Kenntnis genommen. Aus dem ersten und zweiten Loveparade-Hilfsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen sind insgesamt knapp 6,6 Millionen Euro ausgezahlt worden. Dieser Betrag setzt sich im Wesentlichen aus Zahlungen an die Hinterbliebenen der 21 Todesopfer (rund 1,5 Millionen Euro) sowie an Verletzte (rund 4,9 Millionen Euro) der Loveparade 2010 in Duisburg zusammen. Auch Zuschüsse zu Hinterbliebenentreffen wurden aus den Fonds geleistet.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Vor 14 Jahren erschütterte Nordrhein-Westfalen eine der schlimmsten Katastrophen. Ein Unglück, das noch heute Fassungslosigkeit und Trauer auslöst – 21 Menschen verloren bei der Loveparade in Duisburg ihr Leben. Wenngleich kein Geld der Welt den Verlust eines Angehörigen aufwiegen oder persönlich erlittene Verletzungen wiedergutmachen kann, hat das Land Nordrhein-Westfalen durch die beiden Hilfsfonds seine Solidarität mit dem Schicksal der Loveparade-Opfer zum Ausdruck gebracht. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass beide Fonds von den Betroffenen gut angenommen worden sind. Ich danke allen, die zur Umsetzung dieses Projekts beigetragen haben.“

Der „Abschlussbericht Loveparade-Hilfsfonds“ ist auf Basis von Informationen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt worden. Er wurde nach der Kabinettsitzung an den Landtag übersandt.

Zum Hintergrund

Mit dem ersten Hilfsfonds wurde den Opfern und Hinterbliebenen unmittelbar nach der Loveparade-Katastrophe 2010 ein Soforthilfefonds zur Verfügung gestellt, in den zwei Millionen Euro geflossen sind.

Der zweite Hilfsfonds wurde anlässlich des 10. Jahrestages des Loveparade-Unglücks im Jahr 2020 auf einstimmigen Beschluss des Landtags eingerichtet und mit einem Volumen von fünf Millionen Euro ausgestattet. Anspruchsberechtigt waren die Hinterbliebenen und Verletzten, die bereits im Rahmen des ersten Hilfsfonds Leistungen erhalten hatten, sowie alle, die im Rahmen der strafrechtlichen Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe von der Staatsanwaltschaft Duisburg als Verletzte erfasst worden waren. Darüber hinaus wurden im Rahmen des zweiten Hilfsfonds auch Leistungen an Personen ausgezahlt, die durch ärztliche Atteste oder anderweitig nachweisen konnten, dass sie aufgrund der Massenpanik im Tunnel Verletzungen psychischer oder physischer Art erlitten haben, aber nicht in stationärer Behandlung waren.

 

Quelle: Land NRW

Bild: Pixabay

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