24. Januar 2024 / Wohnen in Dortmund

Für öffentlich geförderte Wohnungen sollen künftig weniger Auto-Parkplätze notwendig sein

Was bedeutet das?

Wer Wohnraum in Dortmund schafft, soll künftig weniger Stellplätze für Pkw nachweisen müssen. Damit möchte die Stadt den öffentlichen geförderten Wohnungsbau zusätzlich unterstützen.

Die Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund ist in ihrer aktuellen Fassung seit 21. Oktober 2022 in Kraft. Bei öffentlich geförderten Wohnungsbauvorhaben hat sich herausgestellt, dass die aktuell geforderte Anzahl an Kfz-Stellplätzen den Bedarf deutlich übersteigt, den öffentlich geförderten Wohnungsbau dadurch verteuert und die Qualität der Freiflächen auf den Grundstücken einschränkt.

Bisherige Regelung geht über den Bedarf hinaus

In der derzeitigen Stellplatzsatzung heißt es in § 4 Abs. 6:

„Handelt es sich bei dem Vorhaben um öffentlich geförderten Wohnungsbau, können (…) die notwendigen Stellplätze für Kfz zusätzlich gemindert werden. In Zone I um 20 %, in Zone II um 10 %, in Zone III um 5 %.“

Einen einheitlichen Schlüssel für Stellplätze pro Wohneinheiten gibt es nicht – der Stellplatznachweis ist abhängig von der Lage, der Schienen- und Busanbindung und der Größe der Wohnung. Die Spanne der Stellplatzanzahl pro Wohneinheit liegt bei 0,36 bis 1,36 – je nachdem, ob es um Kleinstwohnungen in der City geht oder um einen Standard-Wohnungsmix in Außenbezirken. Öffentlich geförderten Wohnungsbau gibt es vor allem in den Außenstadtbezirken.

Analyse zum tatsächlichen Bedarf

Um den Bedarf dort zu erheben, hat die Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt den Bestand der zugelassenen Pkw im Verhältnis zur Anzahl der Bewohner*innen im öffentlich geförderten Wohnungsbau analysiert und dafür 43 Bauvorhaben in den Außenbezirken mit 561 Wohnungen aus den Jahren 2016 bis 2022 ausgewertet. Ergebnis: Es gibt eine Spanne von 0,42 bis 0,63 Stellplätzen pro 50 Quadratmeter. Nach der Dortmunder Stellplatzsatzung ist jedoch für Mehrfamilienhäuser 1,0 Stellplatz je 50 qm Wohnfläche erforderlich. Der reale Pkw-Besatz liegt somit deutlich unter dem erforderlichen Stellplatznachweis.

Künftig 30 Prozent weniger Stellplätze

Die Verwaltung schlägt nun vor, dass für alle Projekte des öffentlich geförderten Wohnungsbaus der Stellplatzbedarf um pauschal 30 Prozent gemindert wird – unabhängig von der Lage und der ÖPNV-Anbindung. Die Anzahl an notwendigen Fahrradabstellplätzen soll hingegen unverändert bleiben.

Mit dieser Minderung ergäbe sich für die bereits aufgeführten Beispiele eine Spanne der Stellplatzanzahl zwischen 0,28 bis 0,93 je Wohneinheit. Eine zusätzliche Minderung mit Hilfe eines Mobilitätskonzeptes ist unabhängig davon möglich.

Quelle: Stadt Dortmund

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