24. November 2023 / Energie in Dortmund

Dortmund fördert Stecksolargeräte auf Balkonen und Terrassen

Welche Anforderungen gibt es?

Eigener Solarstrom vom Balkon senkt Kosten und schützt das Klima. Ein neues Förderprogramm der Stadt Dortmund ermöglicht dies.

Kleine Photovoltaikanlagen, die auf dem Balkon oder der Terrasse Sonnenstrom für den eigenen Haushalt produzieren, sind beliebt. Weil sie in vorhandene Steckdosen eingesteckt werden, heißen diese Module auch Stecksolargeräte. Ab dem 29. November, 8:00 Uhr, können Verbraucher*innen eine Förderung für Stecksolargeräte beantragen.

Das Prinzip von Stecksolargeräten ist simpel: Sie liefern Energie für elektronische Geräte in der eigenen Wohnung, indem der erzeugte Strom mittels Wechselrichter zur Verfügung gestellt wird. Auf diese Weise reduziert sich die Stromrechnung. Reicht der Solarstrom für den Betrieb von Kaffeemaschine, Fernseher oder Spülmaschine nicht aus, fließt einfach der Strom des Energieversorgers aus dem Netz dazu.

Das Fördervolumen des Programms beläuft sich auf insgesamt 200.000 Euro und wird vom Haushalt der Stadt Dortmund finanziert. Die reguläre Förderung beträgt 50 Prozent der Kosten des Geräts bzw. maximal 500 Euro. Förderfähig sind neue Steckersolargeräte einschließlich Wechselrichter, Anschlusskabel und Montagehalterung.

Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Mieter*innen, Erbbauberechtigte oder Eigentümer*innen von Wohnungen oder Gebäuden innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund sind. Das Steckersolargerät darf noch nicht beschafft worden sein.

Sozialbonus mit 95 Prozent Förderung
Das Förderpaket ist insbesondere auch für Empfänger*innen von einkommensabhängigen Transferleistungen reserviert. Der Zuschuss beträgt hier 95 Prozent der förderfähigen Kosten für ein Steckersolargerät bzw. maximal 950 Euro.

Zu einkommensabhängigen Transferleistungen gehören im Sinne der Förderrichtlinie folgende Leistungen:

  • Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (Bürgergeld)
  • Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Leistungen nach der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (KIZ)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • BAföG

Unterlagen einfach per Mail oder Post schicken
Ab dem 29. November können Bürger*innen per Mail die Förderanträge inklusive aller vollständigen Unterlagen an dlze@stadtdo.de senden. Alternativ können sie die Förderanträge auch per Post an das Umweltamt (Stadt Dortmund – Umweltamt, 60/5-3, Brückstraße 45, 44122 Dortmund) schicken. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseinganges (inklusive der vollständigen Unterlagen) bearbeitet. Daher empfiehlt das Umweltamt, zum Start des Programms die benötigten Unterlagen für den Antrag vorzubereiten. Das Förderformular selbst wird am 29. November online gestellt und im Umweltamt ausgelegt. Förderanträge und Unterlagen werden erst ab diesem Tag angenommen.

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie ab dem 29. November auch das Antragsformular stehen auf den Seiten des Umweltamts. Ansprechpartnerin beim Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) ist Pia Rathke, 0231 50-26580, dlze@stadtdo.de .

Folgende Dokumente sind für eine Bewerbung erforderlich:

  • Antragsformular - ausgefüllt und unterschrieben
  • Angebot für ein Steckersolargerät inkl. Montagehalterung und Kostenschätzung der einzelnen Positionen sowie
  • Produktdatenblättern, aus denen Erzeugungsleistung und CE-Kennzeichnung ersichtlich sind
  • bei Mietverhältnissen: schriftliche Erlaubnis des*der Vermieters*in (eine formlose Erlaubnis ist ausreichend, auf der Internetseite des Förderprogramms wird ein Vordruck bereitgestellt, der verwendet werden kann)
  • eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • bei Beantragung des Sozialbonus zusätzlich: aktueller Bewilligungsbescheid

Förderung für Dortmunder*innen als Beitrag zur Energiewende
Durch das Förderprogramm unterstützt die Stadt Dortmunder Bürger*innen, einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Hierbei sind Mieter*innen genauso angesprochen wie Eigenheimbesitzer*innen. Mieter*innen müssen lediglich bedenken, dass sie die Erlaubnis des*der Vermieters*in für die Aufstellung benötigen.

Steckersolargeräte verringern effektiv den CO2-Ausstoß, da sie direkt aus dem Sonnenlicht einen Teil der benötigten Energie für Haus oder Wohnung bereitstellen.

Quelle: Stadt Dortmund

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