21. September 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt Dortmund gibt Überblick zur Bundestagswahl 2021

Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2021

Rund 415.000 Dortmunder*innen sind aufgerufen, bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, zwei Stimmen abzugeben. Wie funktioniert die Briefwahl? Was, wenn der Stimmzettel verloren gegangen ist? Wie läuft die Stimmabgabe im Wahllokal ab? Die Stadt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wer beziehungsweise was steht zur Wahl?
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Jeder wahlberechtigten Person stehen zwei Stimmen – Erst- und Zweitstimme – zur Verfügung. Mit der Erststimme werden die Abgeordneten des Bundestages direkt in den 299 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt.

Mit der Zweitstimme werden weitere Kandidat*innen nach Verhältniswahlgrundsätzen aus den zugelassenen Landeslisten der Parteien gewählt. Die Dortmunder*innen wählen in zwei Wahlkreisen: 142 Dortmund I und 143 Dortmund II. Nicht alle Parteien treten in allen Wahlkreisen an, da einige nicht für alle Wahlkreise einen Kreiswahlvorschlag eingereicht haben.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist, wer am Tag der Wahl, also am 26. September 2021,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes besitzt und
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit dem 26. Juni 2021 in Deutschland eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen den Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Unter besonderen Voraussetzungen sind auch deutsche Staatsangehörige, die dauerhaft im Ausland leben, wahlberechtigt. Diese können sich telefonisch an den Bereich Wahlen unter 0231 50-10931 wenden.

Wo kann am Sonntag gewählt werden?
Das Dortmunder Stadtgebiet ist in 386 Wahlbezirke aufgeteilt. Der örtliche Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungen eingetragen. Der Eintrag des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung sollte unbedingt beachtet und die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitgebracht werden. Jede wahlberechtigte Person muss sich im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, falls der Wahlvorstand dies verlangt.

Was, wenn man die Wahlbenachrichtigung verloren hat?
Wer keine Wahlbenachrichtigung (mehr) besitzt, kann im Wahlraum des Wahlbezirks nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis wählen. Wer den zugeteilten Wahlraum nicht kennt, kann über die Wahlraumsuche online das Wahllokal finden. Die Anwendung zeigt den Standort aller Wahlräume in einer Kartenansicht. Durch Eingabe der eigenen Adresse kann der Wahlraum ermittelt werden. Wer gar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich für Rückfragen telefonisch an die Hotline 0231 50-10931 wenden.

Wie und bis wann kann man Briefwahl beantragen?
Um die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen, muss ein Wahlschein beantragt werden. Wer noch keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann dies noch bis Freitag, 24. September 2021, tun. Das Briefwahlbüro ist an diesem Tag bis um 18:00 Uhr geöffnet. Jedoch besteht in den letzten Tagen vor der Wahl das Risiko, dass die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig postalisch zugestellt werden können.

Die Bürgerdienste empfehlen, mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen. Unter dortmund.de/wahlen steht der "Briefwahlantrag-Online" bis zum 22. September zur Verfügung. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen oder schon vor Ort wählen möchte, kann dies ausschließlich im Dortmunder Briefwahlbüro tun. Dieses ist nicht mehr im Rathaus am Friedensplatz eingerichtet, sondern am Königswall 25-27, 44137 Dortmund.

Der Zugang erfolgt über den Nebeneingang des Gebäudes, der sich ebenfalls am Königswall befindet. Das Briefwahlbüro ist montags, dienstags und mittwochs von 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Eine weitere Möglichkeit ist der postalische Antrag mit der Wahlbenachrichtigung. Dieser befindet sich auf der Rückseite. Die Zusendung kann in einem handelsüblichen Umschlag vorgenommen werden, der ausreichend zu frankieren ist.

Da hier ein weiterer Postweg hinzukommt, dauert die Zusendung der Unterlagen am längsten und erfolgt ggf. nicht mehr rechtzeitig. Ab dem 22. September sollten die Unterlagen möglichst persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Nach dem 24. September 2021 können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand erkrankt ist und ein ärztliches Attest mitgeliefert wird.

Bis wann kann man die Briefwahlunterlagen zurücksenden?
Die Briefwahlunterlagen sollten spätestens am Mittwoch, 22. September 2021, an das Kommunale Wahlbüro geschickt werden. Der Versand ist kostenfrei über die Deutsche Post möglich. Wer die Unterlagen nicht rechtzeitig postalisch auf den Weg bringen kann, hat auch die Möglichkeit, den Wahlbrief bis zum Wahltag, 26. September, 18:00 Uhr, in die Hausbriefkästen des Stadthauses, Südwall 2-4, und des Kommunalen Wahlbüros, Königswall 25-27 (Briefkasten am Nebeneingang) einzuwerfen. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Kann man trotz Briefwahlantrag im Wahllokal wählen?
Die Stimmenabgabe im Wahlraum ist auch mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen möglich. Wer auf diese Weise wählen will, muss im Wahlraum den Wahlschein und einen Ausweis dabei haben. Nur mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder dem Personalausweis ist das Wählen dann nicht möglich.

Was, wenn man die Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat?
In diesem Fall müssen sich Betroffene telefonisch an den Bereich Wahlen wenden, unter 0231 50-10931.

Kann man bereits zurück gesendete Briefwahlunterlagen ungültig machen lassen und neue beantragen?
Nein, das ist nicht möglich.

Was, wenn man kurz vor der Wahl den Wohnort wechselt?
Zuziehende können nur noch in der Gemeinde wählen, wo sie im Wählerverzeichnis stehen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bei der alten Gemeinde zu beantragen. Fortziehende können nur noch in Dortmund wählen. Sie können hier in Dortmund einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen stellen und für den Versand ihre neue Adresse angeben. Umziehende innerhalb Dortmunds können in ihrem alten Wahlraum in Dortmund wählen oder Briefwahl beantragen.

Erhalten sehbehinderte Menschen Hilfe bei der Wahl?
Blinde und sehbehinderte Menschen können kostenlose Wahlhilfen (Schablonen für die Stimmzettel) unter der Telefonnummer 0231 55-75900 beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. anfordern.

Welche Hygienemaßnahmen werden in den Wahlräumen angewandt?
Aufgrund der Corona-Pandemie wird sich die Briefwahlbeteiligung deutlich erhöhen. Nach aktueller Planung wird mit einer Steigerung der Briefwahlanträge auf 150.000 bis 180.000 gerechnet. Dadurch erhöht sich die Zahl der Briefwahlvorstände im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 von 143 auf nun 183.

Zum Schutz der Wähler*innen und Wahlhelfer*innen sind umfangreiche Hygiene- bzw. Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören u.a. die Begrenzung der Personenzahl in den Räumen, Spuckschutzwände und Desinfektion. Für die Stimmabgabe in den Wahlräumen ist es geboten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Wähler*innen sollten zudem einen eigenen Stift zur Kennzeichnung der Stimmzettel mitbringen. Sollte jemand einen Stift vergessen, stehen auch desinfizierte Stifte zur Verfügung.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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