10. Mai 2021 / Polizeimeldung

Ergänzende Pressemeldung: Tatverdächtiger nach Wurf mit brennbarer Flüssigkeit festgenommen

Familien auf dem Blücherpark mit einer Flasche mit brennbarer Flüssigkeit beworfen

Ergänzende Pressemeldung nach Polizeieinsatz und Schusswaffengebrauch in der Gneisenaustraße - Tatverdächtiger nach Wurf mit brennbarer Flüssigkeit festgenommen

Wie am Sonntag (9. Mai) mit der lfd. Nr. 0494 berichtet, ist ein 39-jähriger Dortmunder nach nach einem Polizeieinsatz in der Gneisenaustraße durch eine Schussabgabe verletzt worden. Ersten Ermittlungen zufolge hatte der bewaffnete Mann zuvor zwei Familien auf dem Blücherpark mit einer Flasche mit brennbarer Flüssigkeit beworfen.

Demnach hielt sich der 39-Jährige im Bereich der Gneisenaustraße auf, entzündete eine Flasche mit einer brennbaren Flüssigkeit und warf diese unvermittelt in Richtung zweier im Blücherpark verweilenden Familien. Die Flasche traf einen 39-jährigen Dortmunder, fiel zu Boden und explodierte. Die brennende Flüssigkeit beschädigte die Kleidung einer 38-jährigen Dortmunderin.

Der Beschuldigte ging daraufhin weiter in Richtung Treibstraße. Zeugen meldeten den Vorfall der Polizei und gaben die Beschreibung des Mannes weiter.

In Höhe der Einmündung zur Treibstraße konnten Einsatzkräfte der Polizei den Mann antreffen. Dieser war zudem mit einem Messer bewaffnet und hielt offenbar eine weitere Flasche mit vermutlich brennbarer Flüssigkeit in der Hand, die er im Begriff war anzuzünden. Nach mehreren Aufforderungen und der Abgabe von Warnschüssen stoppten die Polizisten den auf sie zugehenden Mann schließlich durch eine gezielte Schussabgabe ins Bein. Hierbei wurde der 39-Jährige schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Der Verdächtige wurde festgenommen und medizinisch versorgt. Lebensgefahr besteht nicht. Wegen des Verdachts des versuchten Mordes soll der Mann am heutigen Tag einem Haftrichter vorgeführt werden. Auf Grund seines psychisch auffälligen Verhaltens wird eine Unterbringung in eine psychiatrische Einrichtung nach § 126 a StPO durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Ermittlungsrichter beantragt.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand liegen keine Hinweise auf eine politische motivierte Tat vor. Die Ermittlungen dauern an.

Aus Neutralitätsgründen werden die Ermittlungen zum Schusswaffengebrauch durch das Polizeipräsidium Recklinghausen geführt. 
Quelle: dortmund.polizei.nrw/

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