9. November 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Für Verkehrssünder*innen wird es teurer

Am Dienstag, 9. November treten Änderungen und Verschärfungen in Kraft

Die Sitten verrohen, der Egoismus wird größer - was viele gesamtgesellschaftlich beobachtet haben, gilt auch für den Straßenverkehr. Aber nun wird die StVO novelliert: Wer auf dem Gehweg oder Radweg parkt oder mit einem Benziner einen E-Parkplatz zustellt, für den steigen die Bußgelder erheblich.

Straßenverkehrsordnung (StVO) wird nach der Umstellung im April 2020 nochmals angepasst: Am Dienstag, 9. November, tritt sie mit Änderungen und Verschärfungen in Kraft. Es gibt einerseits Veränderungen im ruhenden Verkehr - beim Parken - und Verschärfungen für den fließenden Verkehr - also bei Tempo-Verstößen.

Die Verschärfungen im Überblick

  • Das Überschreiten der höchstzulässigen Geschwindigkeit innerorts ab 21 km/h wird mit 115 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister ("Verkehrssünder*innenkartei") belegt. Außerorts beträgt das Bußgeld 100 Euro.
  • Weitere Neuerungen und Änderungen ergeben sich insbesondere für die Bereiche des allgemeinen Radverkehrs mit der Einrichtung von Fahrradzonen oder dem Parken und Halten auf einem Radweg/Radschutzstreifen (ab mindestens 55 Euro).
  • Parken ohne Parkschein wird ab sofort mit 20 Euro geahndet und das Gehwegparken ist bei Behinderung punktebewertet.

Für das Parken auf Gehwegen (ab sofort mindestens 55 Euro, bei Behinderung 70 Euro und einem Punkt), das Parken auf Carsharing-Parkplätzen, Parkplätzen für E-Fahrzeuge und das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (alle mindestens 55 Euro) sowie einigen anderen Tatbeständen verschärfen sich die Verwarnungs- bzw. Bußgelder teils erheblich.

Ordnungsamt: Signal an schwächere Verkehrsteilnehmende
Das Ordnungsamt sieht in den Veränderungen und Verschärfungen ein Signal des Gesetzgebers, die schwächeren Verkehrsteilnehmenden weiter zu stärken und den im Straßenverkehr mittlerweile immer mehr verrohenden Sitten und einem größer werdenden Egoismus Einhalt zu gebieten sowie Nutzungskonflikte zu entschärfen.

Insbesondere das allgegenwärtige Parken auf dem Gehweg kann nun angemessener und auch nachhaltiger kontrolliert sowie sanktioniert werden. Auch den Entwicklungen im Radverkehr wird mit den neuen Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldhöhen mehr Rechnung getragen.

Von besonderen Schwerpunktaktionen sieht das Ordnungsamt aktuell ab, appelliert jedoch an die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden, die Einhaltung der neuen bundesweiten Regelungen im ruhenden wie fließenden Verkehr genau zu beachten. Ab sofort wird es deutlich teurer.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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