30. Januar 2020 / Polizeimeldung

Hauptzollamt Dortmund führte Mindestlohnsonderprüfung durch

473 Personen und 185 Betriebe zu den Arbeitsverhältnissen befragt

Am 21. Januar überprüften insgesamt 114 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Mindestlohnsonderprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber in unterschiedlichen Branchen. Es wurden beispielsweise Tankstellen, Bäckereien/Cafés, Spielhallen, Kioske, Getränkemärkte, Imbisse, KFZ-Werkstätten etc. überprüft.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 473 Personen und 185 Betriebe zu den Arbeitsverhältnissen befragt.

Bei den Kontrollen ergaben sich 71 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

  • 48 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (nach Mindestlohngesetz),
  • 11 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen,
  • 3 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis),
  • 9 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.

Zusatzinformation:
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01. Januar 2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro je Zeitstunde erhöht.

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