16. Februar 2023 / Umwelt in Dortmund

EDG sammelt am 18. Februar Sperrmüll in Hacheney und Benninghofen

Nutzt Ihr die kostenlose Sperrmüllaktion?

In den Stadtteilen Sölde, Sölderholz und Lichtendorf war die gebührenfreie Sperrmüllsammlung ein Erfolg. Die EDG sammelte dort am Aktionstag, 11. Februar, rund 190 Tonnen ein. Weiter geht es am Samstag, 18. Februar, in Hacheney und Benninghofen.

Zur Bilanz in den Stadtteilen von Aplerbeck lässt sich zusammenfassen: An 14 Ablagerungsstellen fanden die EDG-Mitarbeitenden in geringer Menge Abfälle vor, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählten. Stattdessen handelte es sich um Elektrogeräte, Hausmüll und Renovierungsabfälle, Verpackungen sowie Schadstoffe. Der Abtransport erfolgte noch direkt am 11. Februar.

Mit Blick auf die unmittelbare Zukunft teilt die EDG mit: Eine nächste Aktion wird am Samstag, 18. Februar, stattfinden und dann in den Stadtteilen Hacheney und Benninghofen im Stadtbezirk Hörde.

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?
Die EDG bietet am Freitag, 17. Februar, einen Beratungstermin am Infomobil an. Dieses steht dann von 9:00 bis 12:00 Uhr in Hörde auf dem Wochenmarkt Hermannstraße/Brückenstraße. Die Mitarbeiter*innen der EDG beraten außerdem beispielsweise telefonisch unter 0231 91-11 111.

Welche Gegenstände werden abgeholt?
Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke. Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel hingegen ist Sperrmüll.

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?
Anwohner*innen stellen ihren Sperrmüll bitte am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr bereit, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen. Er muss ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen abgestellt sein, z. B. auf dem Gehweg.

Die EDG-Fahrzeuge müssen den Sperrmüll ohne Probleme erreichen können, er muss transportfähig und von Hand zu verladen sein. Achtung: Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, oder die Anlieferung aus anderen Stadtteilen kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Die EDG weist ausdrücklich darauf hin, den Transport aus anderen Stadtteilen zu unterlassen. Zudem werden Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden usw.) aus Haftungsgründen nicht abgeholt.

Quelle: Stadt Dortmund

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