17. November 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Ab heute (17. November) gilt 2G-Regel für städtische Kultureinrichtungen und Veranstaltungen

Die Verwaltungsspitze gibt bekannt

In Dortmund gilt ab Mittwoch, 17. November, die 2G-Regel für die städtischen Museen. Das hat die Verwaltungsspitze der Stadt am Dienstag, 16. November, beschlossen. Einen 2G-Nachweis benötigen alle Besucher*innen ab 18 Jahren; für Kinder und Jugendliche gilt die 3G-Regel. Schüler*innen gelten als getestet.

Die 2G-Regel gilt im Konzerthaus Dortmund, im Theater Dortmund, bei allen städtischen Veranstaltungen und bei Veranstaltungen in städtischen Gebäuden sowie in den städtischen Museen. Dazu gehören Dortmunder U, Museum für Kunst und Kulturgeschichte, Naturmuseum, Brauerei-Museum, Hoesch-Museum, Westfälisches Schulmuseum, schauraum: comic + cartoon und die Gedenkstätte Steinwache. Das Kindermuseum Adlerturm ist derzeit noch geschlossen.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Bildungseinrichtungen wie VHS, Musikschule, Bibliothek oder das Stadtarchiv.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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