5. Oktober 2019 / Aktuelles aus der Stadt

Für eine sauberere Umwelt: Stadt erhöht Strafen für Abfall- und Sauberkeitsdelikte

Höhere Bußgelder

Hier eine Plastikflasche, da Hundekot - illegale Müllablagerung ist kein Kavaliersdelikt. Orientiert an den Empfehlungen des Landes erhöht die Stadt zum 7. Oktober die Verwarngelder und Geldbußen im Bereich der allgemeinen Ordnungswidrigkeiten im Abfallrecht.

Sauberkeit im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Faktor für die Lebens- und Aufenthaltsqualität einer Stadt. Bestimmte Verhaltensweisen beeinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden der hier lebenden Menschen, sondern wirken sich auch negativ auf das Sicherheitsempfinden aus. Dies gilt nicht nur für zentrale Flächen, Fußgängerzonen, Grün- und Erholungsanlagen einer Stadt oder einzelne Wohnquartiere, sondern für den gesamten öffentlichen Raum.

Illegale Abfallablagerung ist kein Kavaliersdelikt
Beispielhaft sind hier das Wegwerfen von Fast-Food-Verpackungen, Zigarettenschachteln oder –kippen, das Liegenlassen von Hundekot oder das öffentliches Urinieren zu nennen. Müll und Verschmutzungen entstehen allerdings "nicht einfach so", sondern durch gedankenlose oder nachlässige Mitmenschen. Müllvermeidung und Sauberkeit geht alle an. Unbelehrbare sollen wissen, dass ihr Verhalten kein Kavaliersdelikt ist und konsequent mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet wird.

Land empfiehlt strengere Sanktionen
Die Stadt Dortmund hat daher die Verwarn- und Bußgeldhöhen zu den Abfall- und Sauberkeitsdelikten angepasst und wird diese ab Montag, 7. Oktober, bei einschlägigen Rechtsverstößen anwenden. Die Anpassung der Geldbußen orientiert sich an dem aktuellen Empfehlungskatalog des Landes Nordrhein-Westfalen, die illegale Entsorgung von Abfall strenger zu sanktionieren. Die Verwaltungsspitze hat die Richtlinien zur Festsetzung von Verwarngeldern und Geldbußen im Bereich der allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (Abfallrecht) in der Sitzung am 1. Oktober zur Kenntnis genommen.

Neue Höhe der Verwarn-/ Bußgelder

  • Wegwerfen kleinerer Gegenstände, wie Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln, Pappteller und -schalen, "coffee-to-go-Becher" 50 EURO
  • Wegwerfen größerer oder bedeutender Gegenstände, wie Verpackungsmaterial, Pappkartons, Blechdosen, Plastik, Kaugummi, Speisereste etc. ab 75 EURO
  • Mengen bis 2 Kilogramm / 2 Liter, wie z. B. Farbreste, Renovierungsabfall bis 200 EURO
  • Betriebsstoffe u.ä., z.B. Altöl in Behältnissen ab einer Mengen von 5 Liter ab 2.000 EURO
  • Fahrzeugbatterie ab 250 Euro
  • Abstellen von Schrottfahrzeugen 500 EURO
  • Ablegen von Werbematerial etc. in Hauseingängen (ohne Verunreinigungen auszuschließen) 50 EURO
  • Öffentliches Urinieren 50 EURO
  • Hundekot nicht entfernt 75 EURO
    -
    in besonders geschützten Bereichen (z. B. Kinderspielplätze) 100 EURO

Die Stadt Dortmund appelliert daher, auf die Sauberkeit im eigenen Umfeld zu achten und selbst dazu beizutragen, dass Müll vernünftig und ordnungsgemäß entsorgt wird. Die EDG Entsorgung Dortmund GmbH bietet hierfür einen kostengünstigen Sperrmüll- und Wertstoffservice. An insgesamt sechs Bring- und Recyclinghöfen können Farben, Autobatterien, Elektroschrott, Hartplastik und vieles mehr aus Haushalten kostenfrei abgegeben werden. Für weitere Abfälle wie Grünschnitt, Sperrmüll und Bauschutt wird eine geringe Gebühr erhoben.

An rund 550 Standorten im Stadtgebiet können die Bürger*innen Altglas, Papier und Alttextilien in die bereit gestellten Depotcontainer einwerfen.

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