7. Oktober 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten - 47 Millionen für Freibäder und Sportanlagen

Förderungswürdige Projekte im Bereich der Sportinfrastruktur

Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung startete Mitte Juli 2020 einen Projektaufruf zur Anmeldung von förderungswürdigen Projekten im Bereich der Sportinfrastruktur. Der Verwaltungsvorstand schlägt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung in seiner Oktober-Sitzung eine Prioritätenliste der Förderprojekte vor.

Innerhalb des Förderprogramms stehen rund 47 Mio. Euro in diesem und weitere rund 31 Mio. Euro im nächsten Jahr zur Verfügung. Die Summen sind gedacht für Maßnahmen zur baulichen Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden sowie zur energetischen Ertüchtigung der Sportinfrastruktur.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beauftragte in seiner September-Sitzung die Verwaltung, auch einige von der Sportwelt Dortmund gGmbH beantragte Sanierungsprojekte noch für den Förderzeitraum 2020 anzumelden.

Dadurch bliebe die Chance auf die hundertprozentige Förderung ohne städtischen Eigenanteil erhalten (75 Prozent Bund, 25 Prozent Land NRW). Die maximale Förderung ist auf 1,5 Mio. Euro je Hochbaumaßnahme und 750.000 Euro je Tiefbaumaßnahme begrenzt.

Priorisierung der Förderprojekte
Gemäß den Förderbestimmungen müssen Kommunen, die mehrere Anträge im Rahmen des Investitionspaktes Sportstättenförderung stellen, eine Priorisierung der Förderprojekte vornehmen. Daher schlägt der Verwaltungsvorstand dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung in seiner Oktober-Sitzung diese Prioritätenliste vor:

1. Gebäudesanierung Freibad Volkspark
2. Beckensanierung Freibad Volkspark
3. Beckensanierung Freibad Hardenberg
4. Beckensanierung Freibad Wellinghofen
5. Hochbaumaßnahmen Sportanlage Wischlinger Weg
6. Tiefbaumaßnahmen Sportanlage Wischlinger Weg

"Würden alle diese Maßnahmen bewilligt, so könnten wir uns über eine Gesamtfördersumme in Höhe von knapp sechs Mio. Euro freuen“, erläutert Sportdezernentin Birgit Zoerner.

Voraussetzung für die Antragstellung einer Fördermaßnahme ist neben der Vorlage von Planungsentwürfen und Kostenberechnungen auch ein Ratsbeschluss.

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