22. Januar 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Dortmund

Statt Fahrverbot werden wirkungsvolle Maßnahmen für saubere Luft ergriffen

Die Stadt Dortmund war vor Beginn der Verhandlungen zuversichtlich, dass das Land NRW als Beklagte und die DUH als Kläger im Vergleichsgespräch eine Einigung erzielen würden. Dies ist nach einem vierstündigen Gespräch am Dienstag, 14. Januar 2020, auch gelungen.

Das Ziel ist es, den Immissionsgrenzwert für NO2 (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft - gemittelt auf das Kalenderjahr) so schnell wie möglich im ganzen Stadtgebiet einzuhalten. Nach der vereinbarten Bedenkzeit haben alle Beteiligten dem Vergleich zugestimmt. Die Stadt Dortmund hat dafür eine sogenannte Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt, per Definition von Oberbürgermeister Ullrich Sierau und einem Ratsmitglied getroffen. Die Dringlichkeitsentscheidung wird dem Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 13. Februar 2020, zur Genehmigung vorgelegt.

Werte sollen sich in der gesamten Stadt verbessern
"Es ist eine gute Nachricht, dass es zu einer gemeinsamen Sichtweise gekommen ist", wertet Oberbürgermeister Ullrich Sierau das nun vorliegende Ergebnis. "Es gibt jetzt eine Reihe von Maßnahmen, an denen wir konsequent arbeiten und die wir auch weiter entwickeln werden. Wenn die Werte sich nicht positiv entwickeln, werden wir im Laufe des Jahres nachsteuern", so der Oberbürgermeister. "Wir wollen das Ergebnis dieses Vergleichs leben, denn wir haben ein großes Eigeninteresse am Erfolg dieser Maßnahmen. Und wir meinen es ernst: unsere Luftwerte sollen nicht nur an den Messpunkten, sondern überall in der Stadt besser werden."

Ein Ziel, mit dem auch die Deutsche Umwelthilfe e.V. übereinstimmt. Mit dem Ergebnis konnte verhindert werden, dass einseitig nur Dieselfahrer*innen durch Fahrverbote benachteiligt werden.

"Die vielen Maßnahmen bilden ein wirkungsvolles Gesamtpaket, das die NO2-Immissionen weiter reduzieren wird", so Umweltdezernent Ludger Wilde.

Veränderungen am Rheinlanddamm, der Ruhrallee und der Brackeler Straße
Die Maßnahmen sind individuell auf die Situation in Dortmund zugeschnitten und führen an besonders verkehrsstarken Strecken mit Stickstoffdioxidbelastungen über dem zulässigen Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter zu einschränkenden Veränderungen. Es geht konkret um die drei Messstellen, an denen der Grenzwert weiterhin überschritten wird. Dies sind die Messstellen am Rheinlanddamm, der Ruhrallee und der Brackeler Straße.

Die nun gerichtlich festgehaltene Einigung umfasst zwei Maßnahmenpakete. Stufe 2 muss dann umgesetzt werden müssen, wenn die erste Stufe keine ausreichende Wirkung auf die Einhaltung des Grenzwertes zeigt. Demgemäß werden die Punkte des ersten Pakets vollständig umgesetzt. Damit muss die Stadt Dortmund unverzüglich beginnen. Die Maßnahmen zu den oben genannten Straßenabschnitten sind:

Maßnahmen aus Paket 1:

  • Rheinlanddamm (B1): Ausdehnung des nächtlichen Durchfahrverbots für LKW größer als 7,5 Tonnen auf 24 Stunden. Geschwindigkeitsreduzierung für die Auffahrtsrampe von der Märkischen Straße in Fahrtrichtung Westen von 50 auf 40 km/h (ab I. Quartal 2020). Blitzeranlage zur Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe der Westfalenhallen in Fahrtrichtung Osten (bereits in Betrieb).

  • Brackeler Straße: Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h zwischen "Borsigplatz" und "Im Spähenfelde" (ab I. Quartal 2020). Einrichtung einer sogenannten Umweltspur auf dem nördlichen Fahrstreifen in Fahrtrichtung Borsigplatz. Auf der Umweltspur dürfen dann Busse, E-Autos und Fahrräder stadteinwärts fahren. Stadtauswärts wird von derzeit zwei auf eine Spur reduziert. Die Einrichtung muss kurzfristig erfolgen, spätestens bis Februar / März 2020. Die Anlage zur Überwachung der Geschwindigkeit und des bestehenden Lkw-Durchfahrverbotes ist bereits in Betrieb und wird entsprechend angepasst.

  • Ruhrallee: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 zwischen Wall und B1/Rheinlanddamm. Diese Maßnahme wird durch eine Veränderung der Ampelschaltungen begleitet. Längere Rot-Phasen lassen weniger Verkehr in Richtung Innenstadt fließen. Die Einrichtung muss bis spätestens 31. Mai 2020 vorgenommen sein.
    Sowohl an der Brackeler Straße als auch an der Ruhrallee werden zukünftig in engen Abständen Verkehrszählungen ausgewertet, um die gewünschte Reduktion der Verkehrsmenge zu prüfen und falls erforderlich frühzeitig mit noch stärkerem Eingriff in den Verkehr nachsteuern zu können. Dazu wurden die folgenden Stellschrauben in einem zweiten Paket vereinbart:

Wenn Stufe 1 keine ausreichende Wirkung zeigt, folgen Maßnahmen aus Paket 2:

  • Rheinlanddamm (B1): LKW-Fahrverbot schon für LKW ab 3,5 Tonnen
  • Brackeler Straße: Optimierte Ampelsteuerung (Pförtnerung)
  • Ruhrallee: Steuerung des Verkehrs durch zusätzliche Ampelprogrammierung nördlich der B1 (Pförtnerung).

Viele der in der Vergleichsverhandlung festgesetzten Maßnahmen sind bereits bekannt und wurden vom Rat der Stadt Dortmund zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschlossen. Sie finden sich nun im Vergleichstext zwischen dem Land NRW und der Deutschen Umwelthilfe e.V. wieder. Die Stadt Dortmund wertet das als Anerkennung ihres nachhaltigen Bemühens um gute Luft in der Stadt.

Unterm Strich sind sowohl kurzfristige als auch mittel- und langfristige Maßnahmen vorgesehen, die den Verkehr umweltgerecht verändern sollen.

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