13. November 2018 / Aktuelles aus der Stadt

Mobilitätsangebot: Stadt plant neuen Fahrdienst für Behinderte

5.000 Fahrten mehr im Jahr möglich

Mobilitätsangebot: Stadt plant neuen Fahrdienst für Behinderte

Die Verwaltungsspitze befasste sich am Dienstag, 13. November, mit einer konzeptionellen Neuausrichtung des Fahrdienstes für behinderte Menschen. Anlass für die Reform hatten die steigenden Kosten für dieses Mobilitätsangebot gegeben.

Seit über 20 Jahren führt DEW21 im Auftrag der Stadt Dortmund einen Fahrdienst durch, der dazu beiträgt, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern.

Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten vergleichbare Angebote zur individuellen Beförderung für behinderte Menschen in anderen Städten in den Blick genommen und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzenden analysiert.

Jetzt legt die Sozialverwaltung dem Rat der Stadt ein neues Konzept zum Beschluss vor.

"Mit diesem Konzept soll der Fahrdienst nicht nur kostengünstiger betrieben werden können. Es sieht zudem qualitative Verbesserungen vor, die den Betroffenen zu Gute kommen werden", sagt Sozialdezernentin Birgit Zoerner.

So soll im Jahr ein Fahrtenkontingent von 25.000 Fahrten zur Verfügung stehen. Das sind circa 5.000 Fahrten mehr als bislang. Jeder Nutzungsberechtigte soll, ohne dass ein Kostenbeitrag fällig wird, statt der heute 26 möglichen Fahrten demnächst 30 Fahrten jährlich durchführen dürfen.

Fahrten im Voraus buchen
Wer mehr fahren möchte, soll künftig wie auch zurzeit in Abhängigkeit von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gegebenenfalls einen Eigenanteil entrichten müssen. Erst ab der 101. Fahrt ist grundsätzlich ein annähernd kostendeckender Eigenanteil vorgesehen.

Eine weitere Verbesserung ist es, den Nutzenden erstmalig die Möglichkeit einzuräumen, Fahrten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten im Voraus zu buchen.

Interessant, insbesondere für Nutzende, die nahe der Dortmunder Stadtgrenze wohnen, ist, dass Fahrziele, die bis zu fünf Kilometer außerhalb des Stadtgebietes liegen, vom neuen Fahrdienstkonzept mit abgedeckt werden. Darüber hinaus reichende Fahrziele werden vom kommunalen Dienstleistungsangebot nicht umfasst; hier können die Nutzenden gegebenenfalls mit dem Fahrdienstbetreiber eigene Vereinbarungen treffen.

 
 
 
 

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