29. August 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Radschnellweg Ruhr (RS1) – Zielgerade im ersten Bauabschnitt erreicht

RS1-Bauabschnitt befindet sich auf der Zielgeraden

"Mit dem letzten Teilabschnitt zwischen Kreuzstraße und Wittekindstraße gehen wir auf die Zielgerade des ersten RS1-Bauabschnittes", sagt die Leiterin des Tiefbauamtes zum Arbeitsprogramm für den Radschnellweg Ruhr (RS1) in den kommenden sechs Wochen.

Die Bauarbeiten hatten am 19. April an der Kreuzung Arneckestraße/Sonnenstraße begonnen. Seit dieser Woche sind auch die beiden neuesten Abschnitte der Große Heimstraße von Schillingstraße bis Kreuzstraße für den Verkehr freigegeben. Anders als im Gutachten zum Zustand des Straßenzuges hatte sich der Unterbau zwischen Schilling- und Essener Straße als brüchig erwiesen. "Um die Oberfläche des RS1 nachhaltig herzustellen, haben wir daher den alten Beton kurzfristig entfernt und durch neuen ersetzt", sagt Tiefbauamtsleiterin Sylvia Uehlendahl und lobt die schnelle Reaktion des Bautrupps.

Kleinere Arbeiten zwischen Kreuz- und Stübbenstraße
Die Baustellenschilder auf der südlichen Seite des Knotenpunktes Kreuzstraße / Große Heimstraße sind Vorboten der kommenden Maßnahme. "Im ersten Schritt wird die Aufwölbung kurz vor der Kreuzung repariert, um eine glatte und bruchfreie Fahrbahnoberfläche zu gewährleisten. Dafür müssen wir den Bereich kleinräumig und für circa eine Woche lang sperren", erklärt Bauleiter Torsten Jahnke.

Gleichzeitig werde sich die beauftragte Baufirma kümmern, neue Stellplätze auf der Verkehrsinsel am Haupteingang des Südfriedhofs herzustellen. "Ansonsten sind in dem Bereich zwischen Kreuz- und Stübbenstraße nur Markierungsarbeiten vorgesehen, da der Asphalt und die Oberflächenentwässerung hier in einem guten Zustand sind", sagt der Mitarbeiter des Tiefbauamtes.

Verbesserte Entwässerung und neue Fahrbahnoberfläche zwischen Stübben- und Wittekindstraße
Im Abschnitt zwischen Stübben- und Wittekindstraße werden an der Großen Heimstraße sowohl Rinnenbahnen als auch der Asphalt erneuert. Größere Regenmengen können hier so in Zukunft besser kanalisiert werden. Für diese Maßnahmen sind weitere Vollsperrungen nötig.

Im Oktober werden die Arbeiten weitestgehend beendet sein, so dass der Abschnitt für den Verkehr freigegeben wird. Da die Markierungsarbeiten abhängig von der Witterung sind, kann ein konkretes Datum für die vollständige Fertigstellung derzeit nicht genannt werden.

Erreichbarkeit für Anlieger*innen
Während der Bauarbeiten werden Stellplätze in den einzelnen Teilabschnitten temporär wegfallen. Dass Hauseingänge fußläufig erreichbar sind, bleibt gewährleistet. Der Zugang für Feuerwehr und Einsatzkräfte ist sichergestellt. Radfahrende sowie der Autoverkehr werden mit Umleitungen an der Baustelle vorbeigeführt. Die Stadt Dortmund informiert die Anwohner*innen zusätzlich per Hauswurfsendung.

Verkehrsregeln auf der neuen Fahrradstraße
Sobald die Markierung und Beschilderung folgt, wird der erste Bauabschnitt zur Fahrradstraße. Für diese Fahrradstraße im Kreuzviertel gelten dann folgende Regeln:

  • Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf die Fahrradstraße nicht benutzten, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Im gesamten Bauabschnitt von Arneckestraße/Sonnenstraße bis Wittekindstraße/Große Heimstraße ist die Fahrradstraße für den motorisierten Verkehr zugelassen.
  • Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Autoverkehr das Tempo verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt: Parken auf der Fahrbahn ist nicht gestattet. Die Rechts-vor-Links-Regelung wird aufgehoben, alle Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1 erhalten Vorfahrt.

Förderung durch Land NRW
Die Realisierung des ersten Bauabschnitts wird im Rahmen der Sonderförderung des Radschnellwegs Ruhr über die Bezirksregierung Arnsberg mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Zuschusshöhe beträgt 85 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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