19. Mai 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt bringt neuen Landschaftsplan auf den Weg: Mehr Schutz für Natur und Tiere

Natur und Tiere schützen und Grünflächen nachhaltig entwickeln

Natur und Tiere schützen, Grünflächen nachhaltig entwickeln - das sind Ziele des neuen Landschaftsplans. Der auf 20 Jahre ausgelegte Plan für Gesamt-Dortmund soll u.a. ökologische Waldpflege und Artenvielfalt fördern sowie die Nutzung von Pestiziden einschränken. Rechtskraft hat er aber noch nicht.

Ein langjähriger, mehrstufiger Planungsprozess soll im Herbst 2020 seinen Abschluss finden. Sofern die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung in Arnsberg keine Einwände hat, werden die drei bis dahin gültigen Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd nach nunmehr 30 bzw. 20 Jahren Laufzeit durch den neuen, gesamtstädtischen Plan abgelöst. Angelegt ist der neue Landschaftsplan auf eine Zeitspanne von 20 Jahren.

Plan hat noch keine Rechtskraft
Mit der Entscheidung, die Unterlagen für die Satzung des Landschaftsplanes Dortmund an die politischen Gremien weiterzuleiten, hat der Verwaltungsvorstand am 21. April 2020 den Startschuss gegeben für den Weg zum geplanten Satzungsbeschluss durch den Rat am 18. Juni 2020. Rechtskraft erlangt der Plan allerdings erst nach der Prüfung durch die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung in Arnsberg. Sofern dort keine Einwände vorliegen, kann der neue Landschaftsplan im Herbst 2020 in Kraft treten.

Einbezug von Bürger*innen, Verbänden und Behörden
Seit 2013 wurde kontinuierlich an der Neuaufstellung des Landschaftsplanes gearbeitet. Dieser Fachplan fußt auf einer Vielzahl europäischer, bundes- und landesrechtlicher Gesetze und Vorgaben. Unter aktivem Einbezug und unter sehr reger Beteiligung von Bürger*innen, Verbänden, Behörden und Träger*innen öffentlicher Belange ist ein umfassendes Planwerk entstanden. Es wirkt nachhaltig und sorgt dauerhaft dafür, dass der Naturhaushalt auch als Lebensgrundlage des Menschen funktioniert und das Landschaftsbild nicht nachteilig beeinträchtigt wird. Damit trägt der Landschaftsplan Dortmund in erheblichem Maße zur Entwicklung der Artenvielfalt bei.

Der Landschaftsplan besteht aus Texten und Karten. Der Textteil Band I enthält neben Erläuterungen und textlichen Darstellungen die Festsetzungen. Dabei handelt es sich nicht nur um Gebote und Verbote, sondern auch um Pflegemaßnahmen.

Neben dem Textteil mit den Erläuterungen und Festsetzungen wurde auch ein Umweltbericht (Band II) erstellt. "Der Umweltbericht ist ein tolles Nachschlagewerk für Menschen, die sich für Natur und Umwelt in unserer Stadt interessieren", sagt Umwelt- und Planungsdezernent Ludger Wilde. Der Umweltbericht biete einen guten Überblick über die Bestandteile der Landschaft in Dortmund, wie z. B. geologische Verhältnisse, Boden, Wasser, Klima und Artenvielfalt.

Schutz seltener und sensibler Tier- und Pflanzenarten
Für die Förderung der biologischen Vielfalt und für den Schutz seltener und sensibler Tier- und Pflanzenarten sieht der Landschaftsplan verschiedene Maßnahmen vor: Die Anlage, Pflege und Wiederherstellung von Feuchtbiotopen, Streuobstwiesen, Brachen und Grünlandflächen. Die festgesetzten Maßnahmen dienen einerseits dem Erhalt und der Förderung der Tier- und Pflanzenwelt und dienen gleichzeitig dem Klimaschutz. Der Landschaftsplan unterstützt damit zudem maßgeblich das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Hunde müssen auf Wegen bleiben
Grundlegend für die Wirksamkeit des Landschaftsplanes ist nicht nur sein Maßnahmenkatalog, sondern auch die Beachtung der festgesetzten Ge- und Verbote. Hierbei sind alle Dortmunder*innen wichtig und dazu aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten.

Es fängt schon bei der täglichen Gassi-Runde an. Für diejenigen, die beim Ausflug ins Grüne einen Hund dabei haben, wird es durch den neuen Landschaftsplan übersichtlicher. Die Hundeanleinpflicht ist nun für alle Dortmunder Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile klar und einheitlich geregelt. Bisher gab es Unterschiede in den drei bisher gültigen Plänen.

Führen an der Leine
Grundsätzlich gilt nun: Mit dem Hund zusammen auf den Wegen bleiben ("Wegegebot“). Außerhalb des Waldes sind Hunde in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen immer an der Leine zu führen. Im Wald – auch wenn dieser als Naturschutzgebiet oder geschützten Landschaftsbestandteil ausgewiesen ist – besteht die Anleinpflicht nicht, wohl aber das Wegegebot. Wünschenswert ist das Führen an der Leine im Wald aber dennoch. Denn Eichhörnchen oder Reh können manchmal plötzlich interessanter sein als das Leckerli in der Tasche von Herrchen oder Frauchen. Damit ist schon ein erster Schritt mit großer Wirkung in Richtung des Schutzes von wildlebenden Tieren, aber auch von Pflanzenarten gemacht.

Pestizidverbot auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Des Weiteren sind Festsetzungen zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung getroffen worden, welche den Artenreichtum vor der Haustüre schützen.

In den Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen sollen z. B. an Rändern von Gewässern und Wegen krautreiche Säume entwickelt werden. Auf Grünlandflächen gibt es Einschränkungen in Bezug auf die Düngung und ein Pestizidverbot auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das kommt vor allem der Tier- und Pflanzenwelt zugute. Durch die extensive Nutzung werden krautige Pflanzen gefördert, von denen sich verschiedene Insekten ernähren, die wiederum Nahrungsquelle der Vögel unserer Feldflur und des Waldes sind. Landschaftsplan Dortmund

Quelle: dortmund.de/nachrichten

 

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