19. April 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt kontrolliert weiterhin Einhaltung der Corona-Regelungen

1.469 mündliche Verwarnungen (Stand 16. April) wegen Verstoßes gegen das Ansammlungsverbot

Seitdem aufgrund der Coronavirus-Pandemie Kontaktbeschränkungen notwendig geworden sind, kontrollieren Mitarbeitende der Stadt Dortmund gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung der Regelungen. Die Bilanz der Kontrollen lesen Sie hier. 

Die positive Bilanz vorweg: Die meisten Dortmunder*innen halten sich an die in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und der städtischen Allgemeinverfügung festgeschriebenen Regelungen. Grundsätzlich ist die Akzeptanz der Kontrollen in der Bevölkerung hoch. Vereinzelt reagieren Personen gereizt auf die Kontrollen.

Kontrollen im gesamten Stadtgebiet
Im gesamten Stadtgebiet sind Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes, des Grünflächenamtes und der Polizei im Einsatz. Der Kommunale Ordnungsdienst wird durch verschieden Außendienstkräfte unterstützt: aus Vollzugs- und Ermittlungsdienst, Ausländerbehörde, Lebensmittelüberwachung sowie Service- und Präsenzdienst. Die Mitarbeitenden stimmen sich eng mit der Polizei Dortmund ab. Mitarbeitende des Grünflächenamtes kontrollieren zudem regelmäßig die Spielplätze. An sogenannten Hot-Spots wie Phoenix See, Westpark und Fredenbaumpark ergänzen private Sicherheitsdienste die Kontrollen.

"Wiederholungstäter" müssen mit Bußgeld rechnen
Stellen Ordnungsamt oder Polizei Verstöße gegen das Ansammlungsverbot fest, sprechen die Mitarbeitenden bei einem Erstverstoß in der Regel zunächst eine mündliche Verwarnung aus. Die Einleitungen von Ordnungswidrigkeitenverfahren betrifft zum größten Teil sogenannte "Wiederholungstäter". Die Bußgelder orientieren sich dabei an dem landeseinheitlichen Verwarn-/Bußgeldrahmen, wonach ein Verstoß für jede*n Beteiligte*n mit 200 Euro zu ahnden ist.

In ganz Dortmund haben Mitarbeitende des Ordnungsamtes insgesamt 1.469 mündliche Verwarnungen (Stand 16. April) wegen Verstoßes gegen das Ansammlungsverbot (im Sinne der CoronaSchVO) ausgesprochen. 293 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Zudem wird aktuell in drei Fällen die Einleitung von Strafverfahren wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Ansammlungsverbot geprüft.

Ordnungsamt geht Hinweisen nach
Etliche Bürger*innen kontaktieren derzeit das Ordnungsamt, weil sie Verstoße gegen die Kontaktbeschränkungen beobachten oder nicht sicher sind, ob solche vorliegen. Das Ziel ist, jedem Hinweis aus der Bürgerschaft nachzugehen. Das Ordnungsamt intensiviert Kontrollen natürlich auch aufgrund eigener Feststellungen. So wurden beispielsweise an warmen Wochenenden, wie an den Ostertagen, auch Mitarbeitende anderer Fachbereiche für Kontrollen eingesetzt.

Zudem achten Mitarbeitende des Fachbereiches Schule, des Geschäftsbereichs Sport und des Phoenix See Betriebs auf die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Ge- und Verbote in den Bereichen ihrer Zuständigkeit.

Kontrollen sind nicht überall gleichzeitig möglich
Den Einsatzkräften ist es, aufgrund der Vielzahl der Aufenthaltsmöglichkeiten in Dortmund unmöglich, an allen Orten gleichzeitig zu kontrollieren. Im ganzen Stadtgebiet gibt es rund 420 Grünanlagen mit Aufenthaltscharakter - von der Grünfläche an der Brackeler Bezirksverwaltung über Stadtteilparks bis Fredenbaumpark und Phoenix See. Das gleiche gilt auch für die Wälder, für Sport- und Spielplätze. Allein in Dortmund gibt es rund 360 städtische Spielplätze. Diese Zahlen verdeutlichen: Kontrollen können letztendlich nur Stichproben sein. Trotzdem setzt die Stadt Kontrollschwerpunkte in den Bereichen, die als Anziehungspunkte bekannt sind.

Aktuell sieht die Stadt nicht nicht vor, beispielsweise den Phoenix See komplett abzusperren. Die Stadt Dortmund möchte die Einschränkungen in Naherholungsgebieten für die Bürger*innen so gering wie möglich halten.

Weitere Planungen zu Kontrollen sind vom Umgang des Landes NRW mit der Befristung der CoronaSchVO abhängig.

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