20. Oktober 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Verstöße gegen Infektionsschutz: Polizei droht Auflösung einer Demonstration

Ermittlungen gegen den Versammlungsleiter eingeleitet

Nach Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ermittelt die Dortmunder Polizei gegen einen 52-jährigen Mann aus Sinsheim. Dieser leitete eine für den heutigen Montag (19.10.2020) auf den Parkplätzen C1 und C2 am Bolmker Weg angemeldete Demonstration zum Thema Corona. Etwa 500 Personen nahmen daran teil. Die meisten von ihnen trugen keine Mund-Nase-Bedeckungen.

Der Leiter der Versammlung wäre zu Beginn verpflichtet gewesen, die mit der Polizei kooperierten Auflagen zu verlesen. Im Vordergrund standen dabei erneut Auflagen, die unter Aspekten des Infektionsschutzes sämtliche Teilnehmer der Demonstration vor einer Übertragung des Coronavirus hätte schützen sollen.

Der Versammlungsleiter las die Auflagen jedoch nur auszugsweise vor und ließ wichtige Aspekte des Auflagenbescheids zunächst weg. Erst nach Aufforderungen wies er auf die Tragepflicht von Masken hin, widersetzte sich dieser Auflage jedoch, indem er selbst keine Maske trug. Außerdem animierte er die Versammlungsteilnehmer, ebenfalls keine Masken zu tragen. Damit widersetzte er sich beharrlich einer Aufforderung der Polizei. Er verhielt sich ihr gegenüber insgesamt unkooperativ.

Um weitere Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, drohte der Einsatzleiter umgehend eine Auflösung der Versammlung durch die Polizei an. Dies führte dazu, dass der 52-Jährige die Demonstration selbst auflöste. Alle Personen verließen den Platz. Die Polizei stellte die Identität des 52-Jährigen fest und leitete ein Strafverfahren gegen ihn ein. Der Sinsheimer steht unter dem Verdacht, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.

Dazu Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange: "Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Wer aber auf renitente Art und Weise Auflagen zum Gesundheitsschutz unterläuft, ist in Dortmund an der falschen Adresse. Wir versuchen es immer zuerst mit Gesprächen. Wenn jedoch erkennbar wird, das ein Versammlungsleiter an wirksamem Infektionsschutz kein weitreichendes Interesse hat und sich fortwährend den Anordnungen widersetzt, lösen wir notfalls solch eine Versammlung auch auf."

Das Verhalten des Versammlungsleiters und der Demonstrationsteilnehmer bezeichnete der Polizeipräsident am Montagabend als unverantwortlich: "Diese Menschen könnten sich auf der Demonstration infiziert haben. Dann gehen sie zurück in ihre Familien oder an ihre Arbeitsplätze, wo sie andere Personen anstecken können. Wer bei den derzeit hohen Inzidenz-Werten den Schutz der Gesundheit unterläuft, kann das Versammlungsrecht nicht mehr in Anspruch nehmen." 

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