26. März 2022 / Veranstaltungshinweis

Ordnungsamt weist auf stillen Feiertag hin

Karfreitag ist am 15. April als stiller Feiertag geschützt

Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage der Karfreitag am 15. April als stiller Feiertag geschützt ist.

An diesem stillen Feiertag sind von 00:00 Uhr bis zum nächsten Tag 6:00 Uhr zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen u.ä. Veranstaltungen (Großmärkte bis zum nächsten Tag 3:00 Uhr),
  • sportliche u.ä. Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden,
  • der Betrieb von Spielhallen u.ä. Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten,
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb,
  • alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen,
  • alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen,
  • die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind.

Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes - 6:00 Uhr bis 11:00 Uhr - verboten.

Öffentlicher Tanz ist bereits am Gründonnerstag, 14. April, ab 18:00 Uhr verboten.

 

Quelle: Stadt Dortmund

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