13. Januar 2022 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt verlängert Maskenpflicht in Teilbereichen der Innenstadt und auf den Wochenmärkten

Ab dem 13. Januar gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW

Ab dem 13. Januar gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW. In Ergänzung zu den neuen Regeln zur Eindämmung des Coronavirus verlängert die Stadt Dortmund die geltende Maskenpflicht für Teilbereiche der Innenstadt und auf allen Wochenmärkten.

Bürger*innen müssen an folgenden Orten täglich von 9:00 bis 20:00 Uhr eine medizinische Maske tragen:

Westen- und Ostenhellweg (ohne Seitenstraßen)
Außerdem auf den Flächen der Dortmunder Wochenmärkte zu den genannten Öffnungszeiten:

  • Hansamarkt: Mittwochs in der Zeit von 7:00 bis 14:00 Uhr, freitags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr und samstags in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr auf dem Hansaplatz sowie in der Hansastraße ab Westenhellweg bis hin zur Einmündung Silberstraße.
  • Nordmarkt (Innenstadt-Nord): Dienstags und freitags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr auf dem durch die Mallinckrodt-, Lortzing-, Stollen-, und Clausthaler Straße begrenzten Nordmarkt inklusive der angrenzenden Gehwegfläche.
  • Davidismarkt: Samstags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr in der Davidisstraße von der Von-der-Tann-Straße bis zur Walderseestraße.
  • Aplerbecker Markt: Donnerstags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr auf dem Platz Marktplatz Köln-Berliner-Straße/Ecke Schüruferstraße.
  • Brackeler Markt: Donnerstags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr auf dem Platz zwischen Brackeler Hellweg und Oberdorfstraße.
  • Dorstfelder Markt: Freitags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr auf dem Wilhelmplatz.
  • Evinger Markt: Freitags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr auf der Gehwegfläche an der Evinger Str. zwischen Bezirksverwaltungsstelle und dem Einkaufszentrum Evinger Mitte.
  • Hörder Markt: Dienstags und freitags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr auf dem Platz an der "Schlanken Mathilde" unter Einbeziehung eines Teilbereiches der Hermannstraße (vom Einmündungsbereich der Semerteichstraße bis hin zum Einmündungsbereich der Hörder Rathausstraße).
  • Hombrucher Markt: Mittwochs und samstags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr auf dem Platz Harkortstraße/ Ecke Steinäckerstraße (Marktplatz) und im Fußgängerbereich Harkortstraße zwischen Tannenstraße und Singerhoffstraße.
  • Huckarder Markt: Dienstags und freitags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr auf dem Platz an der Rahmer Straße (Marktplatz).
  • Lütgendortmunder Markt: Mittwochs und samstags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr auf dem Platz an der Limbecker Straße zwischen Haus Nummer 29 und 31 (Heinrich Sondermann Platz). Die Marktfläche endet in nördlicher Richtung des Platzes vor dem mittleren S-Bahn Ausgang.
  • Mengeder Markt: Mittwochs und samstags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr auf dem Marktplatz an der Siegburgstraße.
    Scharnhorster Markt: Donnerstags in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr auf dem nördlichen Teil des Schulparkplatzes an der Straße Buschei.

Die Maskenpflicht gilt nicht:

  • für Kinder bis zum Schuleintritt. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen,
  • für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist,
  • an festen Sitz- oder Stehplätzen von gastronomischen Einrichtungen (Imbiss- und Ausschankständen),
  • für die Dauer der notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken,
  • in sonstigen Fällen, wenn das Ablegen der Maske unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 Metern nur wenige Sekunden dauert.

Die Markenpflicht gilt zunächst bis zum 9. Februar 2022. Danach erfolgt eine Neubewertung der dann aktuellen Situation.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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