2. Dezember 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Verwaltungsvorstand informiert zur aktuellen Corona-Lage in Dortmund

Die Maskenverordnung ist ausgeweitet

In seiner Pressekonferenz am Dienstag, 1. Dezember, nahm der Verwaltungsvorstand Stellung zur momentanen Coronasituation in Dortmund.

Zum Auftakt erklärte Gesundheitsdezernentin und Krisenstabsleiterin Birgit Zoerner, wie die  derzeitigen Inzidenzzahlen in Dortmund  zu bewerten sind: "Wir haben uns auf hohem Niveau eingependelt und dieses Niveau ist viel zu hoch!" Die Inzidenzwerte schwanken derzeit zwischen 162,2 am vergangenen Freitag und 172,3. NRW-weit liegt der Wert bei 142,8. "Es geht darum, eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 zu erreichen, besser noch unter 35 zu kommen", betonte die Gesundheitsdezernentin – das hieße maximal 30 Neuinfektionen pro Tag. "Trotzdem", erklärte Zoerner, "sind wir erstmal froh, dass der Wert nicht mehr ansteigt."

Zum Thema Impfzentren konnte die Gesundheitsdezernentin mitteilen, dass im Laufe dieser Woche die Entscheidung fällt, wo genau in Dortmund dieses Zentrum verortet werden. Im nächsten Schritt werde man außerdem mit der Kassenärztlichen Vereinigung, die das ärztliche Personal für die Impfungen stellt, die Zusammenarbeit besprechen. "Allerdings warten wir noch auf Antworten zu zentralen Fragen rund um den Impfstoff. Nach allem, was bisher zu erfahren ist, scheint es sich um einen komplizierten Impfstoff zu handeln, der entsprechend transportiert und gelagert werden muss." Das zieht weitere (logistische) Aufgaben nach sich. Darüber hinaus bliebe auch zu klären, wie viel Impfdosen Dortmund bekomme, wer genau vorrangig geimpft werden solle und wie der Nachschub sichergestellt wird. "Hier warten wir noch auf endgültige Antworten aus Düsseldorf", so Zoerner. Im Moment gehe sie davon aus, dass ab Anfang 2021 die ersten Impfungen durchgeführt werden könnten. Für die Zeit zwischen der ersten Impfwelle und dem Sommer fehlten allerdings noch Informationen.

Neue Coronaschutzverordnung
Rechtsdezernent Norbert Dahmen bezog sich in seiner Erläuterung auf die seit 1. Dezember gültige Coronaschutzverordnung: "Sie hat weitere Neuerungen gebracht. Es dürfen nur noch fünf Personen aus zwei Haushalten in einem Raum treffen. Eine Ausnahme bildet der Zeitraum zwischen 23. Dezember und 1. Januar. Hier dürfen sich zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahre fallen nicht unter diese Beschränkungen."

Die Maskenverordnung ist ausgeweitet: Es ist nicht mehr nur wie bisher ist den Geschäften ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sondern ebenfalls im Bereich der zugehörigen Parkplätze sowie auf den Zuwegen. Bei Geschäften bis 800 Quadratmetern gilt ein*e Kund*in je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche, bei Geschäften ab 800 Quadratmetern gilt ein*e Kund*in je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Die neue Coronaschutzverordnung verbietet darüber hinaus öffentliche Feuerwerke, d.h. Kommunen und Kreise dürfen keine Feuerwerke machen, um die Anhäufung von Personen zu vermeiden. "Als Stadt sind wir allerdings auch berechtigt, einzelne Stellen auszuweisen, in denen keine Feuerwerke stattfinden dürfen. Darunter fällt in diesem Jahr wie schon zuvor der Bereich um die Reinoldikirche und den Pylon, außerdem Marienkirche und Katharinentreppe. Weitere Verbotszonen werden wir noch prüfen." Noch eine Neuerung ist die Regel, dass bei einer Steigerung der 7-Tage-Inzidenz von über 200, die Städte verpflichtet sind zu weiteren Maßnahmen. Bei einem Wert von unter 50 können Maßnahmen auch wieder gelockert werden. 

Quelle: dortmund.de | nachrichten

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