8. September 2022 / Aktuelles aus NRW

Hauptzollamt Münster nimmt Inhaber mehrerer Nagelstudios fest

Er wirtschaftet seit Jahren am Staat vorbei - drei Beschäftigte ohne Arbeitsgenehmigung!

Den Inhaber zweier Nagelstudios haben Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) unter Leitung des Hauptzollamtes Münster im Auftrag der Staatsanwaltschaft am gestrigen Tag in Untersuchungshaft genommen. Der Familienvater wird beschuldigt, seit mehr als vier Jahren vietnamesische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ohne Aufenthaltserlaubnis zu beschäftigen, sie nicht ordnungsgemäß bei den entsprechenden Behörden gemeldet zu haben und Sozialversicherungsabgaben zu hinterziehen - nach derzeitigem Ermittlungsstand in Höhe von etwa einer halben Million Euro.

Auch bei der gestrigen Durchsuchung der Nagelstudios stieß der Zoll auf drei Beschäftigte ohne Aufenthaltserlaubnis.

Die 130 Einsatzkräfte der Hauptzollämter Münster, Dortmund, Bielefeld, Koblenz und Singen sowie der Steuerfahndung durchsuchten insgesamt 13 Objekte - neben den beiden Geschäfts- sowie mehreren Wohnobjekten auch eine Arbeitnehmerunterkunft. Dabei fanden sie u. a. mit Hilfe eines Bargeldspürhundes Bargeld in Höhe von mehr als 50.000 Euro sowie mehr als 120 Gramm Marihuana. Außerdem stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Luxus-Modeartikel und Uhren mit einem zusammen fünfstelligen Wert sicher und pfändeten zwei hochwertige PKW.

Der Einsatz ist das Ergebnis monatelanger Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Zolls sowie der Steuerfahndung des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster. Dabei konnten die Ermittelnden Erkenntnisse über Anzahl und Arbeitszeiten der Beschäftigten sowie das Kundenaufkommen sammeln und damit Rückschlüsse auf die Einnahmen ziehen.

Die Sichtung und Auswertung der gestern gesicherten Geschäftsunterlagen, Telekommunikationsmittel, Computerdaten, Schließfächer und Bankdaten dauern an. Zu Befragungen der mutmaßlich verdächtigten Personen wurden vier Dolmetscher und Dolmetscherinnen hinzugezogen.

Quelle: Hauptzollamt Münster

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