2. Februar 2021 / Polizeimeldung

Rotlichtverstoß endet mit beschlagnahmtem Fahrzeug

Fahrer derzeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis

Alles begann in der Nacht zu Sonntag (31. Januar) mit einem Rotlichtverstoß. Und endete damit, dass Beamte der Polizei Dortmund ein Fahrzeug beschlagnahmten und eine Anzeige fertigten unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 315d StGB.

Beginnen wir aber von vorne: Gegen 3.15 Uhr befand sich eine Streifenwagenbesatzung mit ihrem Fahrzeug an der Einmündung Brinkhoffstraße Königswall, als sie ein Auto beobachtete, dass vom Königswall auf die Rheinische Straße abbog. Allerdings bei Rotlicht zeigender Ampel, was die Beamten dazu veranlasste, dem Wagen zu folgen.

Die Fahrt führte sie nun nach links in die Friedrichstraße und diese hinauf bis zur Hollestraße, wo das Auto schließlich geparkt wurde. Nachdem es nicht nur ein zweites Mal eine Rotlicht zeigende Ampel überfahren hatte, sondern auch konstant bei erlaubten 50 bzw. meist 30 km/h Höchstgeschwindigkeit mit 70 bis 80 km/h unterwegs gewesen war. Nur dem Zufall (und vermutlich der Uhrzeit) war es geschuldet, dass gerade in der eng bebauten und stark zugeparkten Friedrichstraße niemand anders gefährdet wurde.

Nachdem der Fahrer sein Auto abgestellt hatte, sprang er in der Hollestraße aus seinem Auto und warf den Schlüssel weg. Weiter kam der 20-jährige Dortmunder nicht, denn die Beamten waren für eine Kontrolle sofort zur Stelle. Und mussten feststellen, dass der Mann derzeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Zur weiteren Sachverhaltsklärung durfte er die Beamten auf die nächstgelegene Wache begleiten. Sein Auto wurde beschlagnahmt. Den 20-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 315d StGB (grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fortbewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen). 

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