19. April 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Update 19.04.: Häufig gestellte Fragen zu Gewerbe, Gastronomie, Freizeit, Kultur und Veranstaltungen

Liste mit mit Betriebsarten und Beispielen

Um Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sind alle Veranstaltungen in Dortmund untersagt. Dies schließt grundsätzlich auch Versammlungen unter freiem Himmel (wie Demonstrationen) ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können. Zudem sind Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen geschlossen.

Ausgenommen sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig und für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung unerlässlich sind.

Dazu gehören zum Beispiel auch Wochenmärkte, auf denen die Menschen im Rahmen der Nahversorgung Lebensmittel kaufen können sowie Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl und Blutspendetermine.

Ab dem 20. April sind darüber hinaus Lehr- und Praxisveranstaltungen und Prüfungen an Hochschulen sowie Prüfungen, durch die ein kirchlicher oder staatlicher Studiengang abgeschlossen wird, zulässig. Dabei sind jeweils die Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten.

Großveranstaltungen sind bis zum 31.08. untersagt.

Weitere Informationen:
Die Umsetzung der Rechtsverordnung wirft trotz der gewählten Formulierungen eine Reihe von Abgrenzungsfragen auf. Um für die Dortmunder Betriebe Rechtsklarheit zu schaffen, hat das Ordnungsamt der Stadt Dortmund die hier verlinkte Übersichtstabelle entwickelt, die ausweist, welche Betriebsarten in welchem Maße auch weiterhin stationär betrieben bzw. auf der Grundlage der Rechtsverordnung vorübergehend nicht stationär betrieben werden dürfen.

Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern wird in den kommenden Tagen auch weiter aktualisiert.

Liste mit Betriebsarten und Beispielen

Quelle: www.dortmund.de

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