19. Oktober 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Demonstration der Organisation "Querdenken-231" verlief friedlich und weitgehend störungsfrei

1.100 statt der angekündigten 3000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer um den Wallring

Die Versammlung auf dem Friedensplatz sowie der anschließende Aufzug über den Wallring verliefen friedlich und weitgehend störungsfrei. Zunächst war der Versammlungsbeginn um eine Stunde nach hinten verschoben worden, sodass die Demonstration gegen 15 Uhr beginnen konnte.

Ab zirka 16 Uhr liefen die rund 1.100 statt der angekündigten 3000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer um den Wallring. Dieser wurde für die Zeit der Versammlung komplett gesperrt. Kurz vor 18 Uhr war der Wall wieder befahrbar.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage und steigenden Infektionszahlen fand die Versammlung unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz statt: "Der Gesundheitsschutz ist alternativlos. Die Gesundheit aller genießt hohe Priorität. Alle Teilnehmenden haben sich unter anderem dazu verpflichtet, Abstände zu wahren und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wie angekündigt sind wir konsequent gegen gesundheitsgefährdendes Verhalten eingeschritten", resümiert der Leitende Polizeidirektor Udo Tönjann, Polizeiführer des Einsatzes.

Polizeipräsident Gregor Lange bedankte sich bei dem Polizeiführer Udo Tönjann und den Einsatzkräften: "Dank professioneller, besonnener und konsequenter Arbeit ist es unseren Kräften gelungen, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig dem Gesundheitsschutz in dieser schwierigen Pandemielage gerecht zu werden. Die Polizei musste in dieser Situation gerade bei den Hygienevorschriften so genau hinschauen, die täglich steigenden Infektionszahlen zeigen uns jeden Tag aufs Neue die Dringlichkeit auf."

Polizeikräfte kontrollierten die Einhaltung der Maskenpflicht und setzten zur Überprüfung des Infektionsschutz eine Drohne ein. Da einige Teilnehmenden zeitweise keinen Mund-Nasen-Schutz trugen, suchte die Polizei das Gespräch zum Veranstalter und stellte klar, dass die Versammlung ohne Beachtung der Auflagen nicht fortgeführt werde.

Zirka 200 Personen trugen aufgrund eines ärztlichen Attestes keinen Mund-Nasen-Schutz. Diesen Versammlungsteilnehmenden wurde ein gesonderter Bereich der Veranstaltungsfläche zugewiesen. Hier wurde seitens der Polizei besonders auf die Abstände untereinander geachtet.

Der überwiegende Teil der Versammlungsteilnehmer kam der durch die Polizei immer wieder eingeforderten Auflage, einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen, nach.

Allerdings musste die Polizei vereinzelt auch Strafanzeigen aufnehmen:

  • Polizeibeamte stellten bei Kontrollen fünf gefälschte ärztliche Atteste fest und fertigten Strafanzeigen.
  • Darüber hinaus wurden zwei Strafanzeigen wegen des Verdachtes der Volksverhetzung erstattet. In beiden Fällen wurden Davidsterne gezeigt, bzw. getragen. Die darin enthaltenen Inschriften deuten im Kontext mit dem Davidstern auf eine Verharmlosung, bzw. das Leugnen des Holocaustes hin. Folgerichtig erstatteten die Einsatzkräfte der Polizei Strafanzeigen wegen Volksverhetzung
  • Bei der Abschlusskundgebung beschimpfte eine Unbeteiligte die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, nachdem sie unberechtigt auf die Bühne kletterte. Es wurde Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet. 

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