27. Dezember 2020 / Aktuelles aus der Stadt

Silvester im Zeichen von Corona - Böller- und Ansammlungsverbot in mehreren Bereichen

Stadt und Polizei sind auf Silvester vorbereitet

Die Stadt und die Polizei Dortmund bereiten sich intensiv auf einen Jahreswechsel vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vor. Die Stadt richtet in diesem Jahr drei Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerk in der Innenstadt ein. In diesen Zonen sind Ansammlungen ab drei Personen verboten.

Aufgrund der weiterhin besorgniserregend hohen Infektionszahlen bundesweit appellieren Stadt und Poliezi vor dem gemeinsamen Silvestereinsatz an die Vernunft und Solidarität der Dortmunder*innen.

Die Stadt Dortmund richtet in diesem Jahr drei – statt bisher zwei – Verbotszonen in der Dortmunder Innenstadt für das Abbrennen und Verwenden von Feuerwerk ein. Diese Verbotszonen sind gültig am Silvestertag, 31. Dezember 2020, ab 20:00 Uhr, bis Neujahr, 1. Januar 2021, um 2:00 Uhr.

Verbot von Versammlungen, Alkoholkonsum im öffentlichen Raum und Feiern
Die Verwendung von Bengalos / bengalischen Feuern ist ohnehin ganzjährig verboten. Besonders ist bei dem diesjährigen Jahreswechsel, dass die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängende aktuelle Coronaschutzverordnung ergänzend Regeln formulieren, an die sich die Bürger*innen ebenfalls zu halten haben. So gilt am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 ein Versammlungsverbot für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Weiterhin ist der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum bereits seit dem 16. Dezember 2020 und somit auch an Silvester verboten – unabhängig von der Uhrzeit. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist ebenso verboten wie Parties und vergleichbare Feiern (auch in privaten Räumen).

Ansammlungen von mehr als zwei Personen in Böllerverbotszonen untersagt
Neben dem Abbrennverbot von Pyrotechnik in den drei Verbotszonen wird an Silvester 2020 im Hinblick auf die Pandemielage und die hohen Inzidenzwerte in Dortmund erstmals auch ein über die ohnehin nach der Coronaschutzverordnung NRW geltenden Beschränkungen hinausgehendes Ansammlungsverbot gelten.

In den mit dem Böllerverbot identischen Verbotszonen sind dann Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen untersagt. Diese weitergehenden Beschränkungen gelten für die beiden Verbotszonen am Hauptbahnhof und im Umfeld der St. Reinoldi- und St. Marienkirche am Silvestertag, 31. Dezember 2020, ab 22:00 Uhr bis Neujahr, 1. Januar 2021, um 01:00 Uhr. Für die Verbotszone an der Möllerbrücke gilt dies von 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr.

Verbotszonen für Abbrennen von Pyrotechnik und Ansammlungen mit mehr als zwei Personen

Verbotszone am Hauptbahnhof
Die erste Verbotszone wird eingerichtet im Bereich Königswall 16 bis 44 einschließlich Bahnhofsvorplatz, Platz der Deutschen Einheit, Max-von-der-Grün-Platz 1-7, Freistuhl/ Ecke Königswall, Katharinenstraße, Kampstraße 42 bis 80, Petrikirchhof, Westenhellweg 67-75.

Verbotszone im Umfeld der St. Reinoldi- und St. Marienkirche
Die zweite Verbotszone wird eingerichtet im Bereich Platz von Leeds, Brückstraße zwischen Platz von Leeds und Hohe Luft, Reinoldistraße 1-7, Kampstraße 1-4, Friedhof, Willy-Brandt-Platz, Brüderweg 1-3, Kleppingstraße 1-4, Marienkirchhof, Schuhhof, Markt 1-13, Westenhellweg 1-2, Ostenhellweg 1-19.

Verbotszone im Umfeld der Möllerbrücke
Die dritte Verbotszone wird eingerichtet im Kreuzungsbereich der Möllerbrücke, Kleine Beurhausstraße 18 bis 21, Hollestraße zwischen Alexanderstraße und Möllerstraße, Sonnenstraße 112 bis 154 und 171 bis 208, Sonnenplatz, Rittershausstraße 55 bis 64.

Appell der Stadt Dortmund und der Polizei Dortmund
Grundsätzlich möchten die Stadt Dortmund und die Polizei die Bürger*innen dazu ermutigen, zu Hause zu bleiben, zentrale Flächen sowie Straßen und Plätze zu meiden, auf Feuerwerk und auf Parties und Feiern zu verzichten. Tragen Sie durch ihr besonnenes, angepasstes Verhalten dazu bei, dass die Pandemie sich nicht weiter ausbreitet; schützen Sie sich und andere.

Verstärkte Präsenz von Ordnungsamt und Polizei
Die Polizei und das Ordnungsamt werden in der Silvesternacht mit einem verstärkten Kräfteansatz präsent sein und so für Sicherheit, die Beachtung der eingerichteten Verbotszonen sowie die Einhaltung der Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung sorgen. Polizeipräsident Gregor Lange betonte in diesem Zusammenhang die gute Kooperation mit den städtischen Verantwortlichen in einer bislang einmaligen Situation.

Kontrollen im Straßenverkehr
Ein besonderes Augenmerk wird die Polizei neben der Einhaltung der Infektionsschutzregeln auf den Straßenverkehr legen. Dazu nehmen die Einsatzkräfte unter anderem den Wallring in den Fokus, um illegale und gefährliche Kraftfahrzeugrennen entschieden zu unterbinden.

Darüber hinaus betont die Polizei die Gefährlichkeit von Alkohol hinter dem Steuer. Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol stellt eine unnötige und vermeidbare Gefahr für Leib und Leben dar. Auch das Fahren eines E-Rollers unter Alkoholeinfluss ist verboten. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist während des Lockdowns - also auch an Silvester und Neujahr - untersagt.

"Gemeinsam mit der Stadt werden wir mit zahlreichen Kräften im Einsatz und präsent sein, um ein friedliches Silvesterfest zu sichern und die Einhaltung der Lockdown-Regeln zu kontrollieren", betont Polizeioberrätin Kerstin Montag, die den Silvestereinsatz als Polizeiführerin leiten wird. "Auch an Silvester werden wir konsequent gegen Störer und Straftäter vorgehen. Zögern Sie nicht, in Gefahrensituationen den Notruf unter 110 zu wählen."

Quelle: dortmund.de | nachrichten

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