3. Dezember 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Stadt führt Maskenpflicht rund um das Stadion ein

Dem aktuellen Pandemiegeschehen entgegenzuwirken

Um dem aktuellen Pandemiegeschehen entgegenzuwirken, erlässt die Stadt Dortmund durch eine Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht, welche im öffentlichen Raum rund um das Stadion – deckungsgleich mit dem Bereich des Glasverbots – gilt.

Das Gebiet wurde so festgelegt, da hier die meisten Menschen bei der Einlass-Situation und beim Verlassen des Stadions aufeinandertreffen.

Regel für Maskenpflicht rund ums Stadion.
Die Maskenpflicht wird im öffentlichen Raum rund um das Stadion folgendermaßen begrenzt:

  • Im Süden: Die südliche Trasse der Bahnlinie Dortmund–Schwerte/Soest der DB AG (hinter Signal-Iduna-Park)
  • Im Westen: Strobelallee vom Kreuzungsbereich Strobelallee/Im Rabenloh bis zur Einmündung Bolmker Weg und Bolmker Weg von der Einmündung Strobelalle bis zur südlichen Trasse der Bahnlinie Dortmund–Schwerte/Soest der DB AG (hinter Signal-Iduna-Park)
  • Im Norden: Strobelallee vom Kreuzungsbereich Im Rabenloh/Strobelallee bis zum Abgang zur Unterführung des Stadtbahnhaltepunktes "Stadion" inklusive des Wirtschaftsweges bis Höhe des Parkplatzes des Verwaltungsgebäudes der Westfalenhallen
  • Im Osten: Bolmker Weg von der südlichen Bahntrasse bis zur Unterführung Stadtbahnhaltepunkt "Stadion" inklusive des Platzbereiches des Kiosks SIP, der östlich des Bolmker Weges gelegenen ersten Parkplatzreihen der Parkplätze C 1 und C 2, des westlichen Teils des Wendehammers an der Bushaltestelle "Parkplatz C", der Straße Am Sonnenblick von der Einmündung Bolmker Weg bis zur Zufahrt des Parkplatzes C 2.

Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßen- und Gehwegseiten.

Die mindestens medizinische Maske muss drei Stunden vor Spielbeginn und zwei Stunden nach Spielende in dem beschriebenen Außenbereich getragen werden.

Die Maskenpflicht gilt nicht:

  • für Kinder bis zum Schuleintritt. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen,
  • für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist,
  • an festen Sitz- oder Stehplätzen von gastronomischen Einrichtungen (Imbiss- und Ausschankständen),
  • im Übrigen zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken,
  • in sonstigen Fällen, wenn das Ablegen der Maske nur wenige Sekunden dauert,
  • für Inhaber*innen sowie Beschäftigte der Einrichtungen bzw. Verkaufsstände, wenn das Tragen der Maske durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder Ähnliches) ersetzt wird.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 3. Dezember, zunächst bis einschließlich Dienstag, 21. Dezember 2021.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

Meistgelesene Artikel

Apothekennotdienst vom 29.03.-02.04.2024
Apothekennotdienst

Hier wird euch auch am Oster Wochenende geholfen!

weiterlesen...
Apothekennotdienst 06.04 + 07.04.2024
Apothekennotdienst

Hier für euch der Apothekennotdienst

weiterlesen...
Größtes E-Bike-Festival Europas findet im April statt
Freizeit

Top News am Morgen vertreiben Kummer und Sorgen

weiterlesen...

Neueste Artikel

«Großartiges Ergebnis»: Tierschützer feiern Wal-Rettung
Aktuelles aus Deutschland und der Welt

Meistens enden Massenstrandungen von Walen tödlich. Aber in Australien schaffen es Hunderte Helfer, 130 Meeressäuger zu retten. Einige verendete Tiere sollen der Wissenschaft dienen.

weiterlesen...
Berliner «Plantfluencer» wirbt für Artenvielfalt
Aktuelles aus Deutschland und der Welt

Der Influencer Robinga Schnögelrögel hat sich auf Schmetterlinge, Wildbienen & Co. spezialisiert. Zum Auftakt eines bundesweiten Projekts für mehr Artenvielfalt verrät er, worauf es ankommt.

weiterlesen...