12. Dezember 2021 / Aktuelles aus der Stadt

Besserer Schutz: Stadt führt FFP2-Maskenpflicht in einigen Bereichen der Verwaltung ein

Ab Montag, 13. Dezember 2021

Vor dem Hintergrund steigender Corona-Infektionszahlen trifft die Stadtverwaltung weitere Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeitenden in verschiedenen Bereichen. Vor allem dort, wo der Publikumsverkehr gesetzlich vorgeschrieben ist, wird das Tragen von FFP2-Masken zur Pflicht.

Die FFP2-Maskenpflicht wird ab Montag, 13. Dezember, bei der Stadtverwaltung in verschiedenen Bereichen eingeführt. Dabei geht es vor allem um Fachbereiche, in denen Bürger*innen in Präsenz zu ihrer Stadtverwaltung kommen sollen, also einen verpflichtenden Termin haben. Die Fachbereiche sind mit einem Grundfundus an entsprechenden Masken ausgestattet worden. Wer keine FFP2-Maske für seinen Termin in Präsenz besitzt, erhält eine von der Stadtverwaltung.

Im Fokus stehen Fachbereiche, die hoheitliche und pflichtige Aufgaben wahrnehmen. Mitarbeitende in diesen Bereichen werden ebenso mit FFP2- Masken ausgestattet.

Fachbereiche in der Übersicht
In folgenden Bereichen gilt ab dem 13. Dezember 2021 bei Publikumsverkehr oder für Präsenztermine die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske:

  • Stadtkasse- / Steueramt
  • Rechtsamt
  • Ordnungsamt
  • Bürgerdienste
  • Schulverwaltungsamt
  • Sozialamt
  • Jugendamt
  • Gesundheitsamt
  • Stadtplanungs- / Bauordnungsamt
  • Wohnungsamt
  • Tiefbauamt
  • Eigenbetrieb Friedhöfe

Empfehlung vom Gesundheitsministerium
FFP2-Masken erhöhen den Schutz vor Corona, da sie die Aeorosolverbreitung mindern. So tragen sie in einem besonderen Maße dazu bei, dass sich Viren nicht so stark verbreiten. Das Bundesinistitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erklärt: "Durch das Tragen der Masken können Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag zur Vermeidung der ungehinderten Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) leisten." Speziell durch das Tragen einer FFP2-Maske soll die Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch und in Folge das Risiko einer möglichen Infektion reduziert werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit hält das Tragen von Masken weiterhin für ein "zentrales Element der Pandemiebekämpfung".

Richtiges Tragen wichtig
Es kommt auch auf das richtige Tragen einer Maske an. Die Schutzwirkung der guten Filterleistung einer FFP2-Maske kann nur dann genutzt werden, wenn die Maske über Mund und Nase gezogen wird und mit dem gesamten Rand dicht an dem Gesicht anliegt.
Quelle: dortmund.de | nachrichten

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