27. September 2019 / Aktuelles aus der Stadt

Verwaltung legt "Doppelhaushalt" 2020/2021 vor

Ratssitzung

Am 26. September 2019 hat die Verwaltung der Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 dem Rat und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 entschieden, dass für die kommenden zwei Haushaltsjahre 2020 und 2021 ein "Doppelhaushalt" nach § 78 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW aufgestellt werden soll. Der aktuelle Haushaltsplanentwurf enthält somit bereits die Festsetzungen bzw. Ermächtigungen für beide Haushaltsjahre.

Ausgezeichnet
Oberbürgermeister Ullrich Sierau warf in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts noch einmal einen Blick zurück: "Vor Ihnen liegt der Entwurf des Haushaltsplanes für 2020 und 2021. Dieser von der Verwaltung erarbeitete Haushaltsentwurf wird wegweisend sein für die Arbeit der nächsten Jahre. Diese werden hoffentlich genauso erfolgreich für unsere Stadt sein, wie es die letzten Jahre waren. Denn blicken wir zurück, können wir stolz sagen: Wir haben den Haushalt ins Plus geführt! Und seit der letzten Haushaltssitzung vor einem Jahr lief es für die Stadt Dortmund auch in anderen Bereichen im wahrsten Sinne des Wortes 'ausgezeichnet'."

Sierau sprach seinen Dank an eine leistungsfähige Verwaltung aus, der es zu verdanken sei, dass vieles in Dortmund so gut klappt. Genauso wie der Tatsache, "dass wir auch in unsere eigene Zukunft investieren – nämlich in unser Personal und in unsere Nachwuchskräfte. Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag dazu, gute Arbeit für die Stadt zu machen, gute Arbeit für Dortmund, gute Arbeit für die Dortmunderinnen und Dortmunder", so der Oberbürgermeister.

Haushaltsentwurf wütender Zuversicht
Stadtkämmerer Jörg Stüdemann nannte das vorgelegte Zahlenwerk einen "Haushaltsentwurf wütender Zuversicht". Zuversichtlich sei er, wenn es um die gemeinsamen Anstrengungen von Politik und Verwaltung gehe, die Stadt weiterzuentwickeln, den Phänomenen sozialer Not entgegenzutreten oder eine ökologisch und kulturell lebenswerte Urbanität zu entwerfen. "Doch warum dann noch die Wut?", fragte Stüdemann. Es sei die Wut über die jährlich erneut vorzutragene Diagnose der strukturellen Unterfinanzierung von Städten und Gemeinden. "Das macht wütend trotz aller Zuversicht" so der Stadtkämmerer.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020/2021 weist Fehlbedarfe in Höhe von rund 48 Mio. € für das Jahr 2020 und in Höhe von rund 45,9 Mio. € für 2021 aus. Beide Fehlbedarfe führen dazu, dass der Ausgleich zwischen Aufwendungen und Erträgen nur durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage erreicht werden kann, die von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen ist. Auch für die weiteren Jahre im Finanzplanungszeitraum 2022-2024 sind Fehlbedarfe geplant. Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage liegt aber in allen Planjahren unter der Grenze, die eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auslösen würde.

Insgesamt zeichnet sich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 ab, dass sich die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zu den positiven Entwicklungen der letzten Jahre erstmals wieder verschlechtern. Zwar bleibt das Zinsniveau weiterhin auf einem historisch niedrigen Stand, was positive Auswirkungen auf die geplanten Zinsaufwendungen der Stadt Dortmund hat, allerdings kann man bei der Entwicklung des Steueraufkommens bereits leichte konjunkturelle Eintrübungen erkennen. Das Steueraufkommen steigt zwar weiter an, die Steigerungsraten sind jedoch deutlich geringer als noch zum Haushaltsplan 2019 angenommen.

Veränderungen
Insbesondere im Jugend- und Sozialbereich gibt es dieses Jahr diverse positive sowie negative Veränderungen im Ergebnisplan der Stadt Dortmund, die beispielsweise auf den aktuellen Fallzahl- und Kostenentwicklungen oder veränderten bzw. neuen gesetzlichen Regelungen beruhen. Insgesamt lässt sich festhalten, dass zwar weiterhin von Jahr zu Jahr deutliche Ertragssteigerungen erzielt werden, die Aufwandszuwächse und die weitere Aufwandsdynamik aber deutlich stärker ausgeprägt sind als in der Vergangenheit.

Im Bereich der Investitionen setzt die Stadt Dortmund ihren Kurs der letzten Jahr fort und investiert weiterhin schwerpunktmäßig in den Bereichen Schulträgeraufgaben, Sportförderung sowie Verkehrsflächen und – anlagen.

Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2020 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 163,3 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von rund 175,2 Mio. Euro vorgesehen. Für die mittelfristigen Finanzplanjahre sind weitere Anstiege der Kreditermächtigungen geplant.

Quelle:dortmund.de/nachrichten

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