2. April 2024 / Aktuelles aus Deutschland und der Welt

Cannabis-Freigabe verläuft zunächst ruhig - Offene Fragen

Seit Ostermontag dürfen Erwachsene unter Auflagen Cannabis besitzen und konsumieren. Bisher haben die Länder und Kommunen noch keine großen Vorkommnisse gemeldet - doch es gibt offene Fragen.

Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis unter Einhaltung bestimmter Regeln in Deutschland erlaubt.

Im Zusammenhang mit der Freigabe von Cannabis für Erwachsene seit Ostermontag sind zunächst keine größeren Geschehnisse bekannt geworden - doch die Kommunen haben noch viele offene Fragen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beispielsweise fordert Klarheit, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind. «Die Kommunen erwarten von den Ländern, dass sie umsetzbare Regeln für den Vollzug der Regeln vor Ort festlegen», sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Aus kommunaler Sicht seien es noch eine ganze Reihe offener Fragen.

Kommunen fordern Anleitung für die Kontrollen

Unklar ist den Städten und Gemeinden demnach, wie sie die Einhaltung der festgelegten Abstandregeln zu Schulen, Kitas oder Sportstätten oder die vielen Regeln für die ab dem 1. Juli gestatteten Anbauvereine kontrollieren sollen. «Dabei ist klar, dass die kommunalen Ordnungsbehörden nicht überlastet werden dürfen, denn es fehlt bereits jetzt vielerorts an Personal», sagte Berghegger. Er forderte zudem Hinweise dazu, wie ein effizienter Jugendschutz gewährleistet und der Privatanbau von Cannabis kontrolliert werden sollen.

«Für das Vertrauen in den Staat ist es wichtig, dass gesetzliche Regelungen stets so ausgestaltet werden, dass sie kontrollierbar und nachvollziehbar sind. Hier sehen wir beim aktuellen Cannabis-Gesetz noch deutliche Defizite», kritisierte er.

Polizei meldet zunächst ruhige Lage

Aus Sicht der Polizei ist das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung ruhig verlaufen, Beispiel Thüringen: Am ersten Tag habe es drei kleinere Kundgebungen von Cannabis-Befürwortern im Freistaat gegeben, sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion am Dienstag. Dort habe es keine größeren Vorkommnisse gegeben. Ob es konkrete Verstöße gegen Abstands- oder Mengenauflagen gab, konnte der Sprecher nicht sagen. «Wir haben aber nichts Herausragendes zu berichten. Es war ein absolut ruhiger Start.»

Auch der Berliner Polizei zufolge gab es bislang keine besonderen Vorkommnisse oder Auffälligkeiten in der Stadt in Bezug zur Cannabis-Legalisierung. «Kontrollmaßnahmen erfolgen verdachtsabhängig im Rahmen des täglichen Dienstes», sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zum Vorgehen der Beamten.

Unauffällig und ruhig - so beschreiben die Polizeipräsidien in Bayern den Start der Cannabis-Legalisierung. Aus München heißt es, bislang seien dort keine besonderen Verstöße im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz zu verzeichnen gewesen. Andere bayerische Präsidien konnten zunächst keine genaueren Angaben zu konkreten Verstößen gegen Abstands- oder Mengenauflagen machen. Den jeweiligen Pressestellen seien allerdings keine besonderen oder herausragenden Fälle bekannt. «Das wird sich erst einmal alles einspielen müssen», sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord.

Angeklagter profitiert von Cannabis-Legalisierung

In Düsseldorf hat die neue Cannabis-Regelung einen Angeklagten vor dem Gefängnis bewahrt. Der 37-Jährige musste sich am Amtsgericht am Dienstag wegen illegalen Besitzes von Heroin und Cannabis verantworten. Nach alter Rechtslage hätte der Mann eine nicht geringe Menge Drogen besessen, was als Verbrechen gilt. Nach dem neuen Recht, das seit Montag gilt, so Richterin Britta Brost, liege die Menge knapp unter dieser Grenze. 

Damit sei der Drogenbesitz nur noch ein Vergehen, was Geld- und Bewährungsstrafen ermögliche. Über seinen Verteidiger gestand der 37-Jährige die Vorwürfe. Er wurde am Dienstag zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss als Bewährungsauflage bis Ende Juli eine Drogenentzugstherapie antreten. 

Er war am 9. Juni 2022 am Düsseldorfer Hauptbahnhof mit knapp fünf Gramm Heroin und 1,6 Gramm Cannabis erwischt worden. Der 37-Jährige ist mehrfach vorbestraft. Im Prozess erklärte er, keine Drogen mehr zu nehmen. Das Urteil ist rechtskräftig, weil beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten. 

CDU will Freigabe rückgängig machen

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, hält nichts von dem neuen Gesetz: «Ein Weg wie ihn kein anderes Land in Europa geht, ist mit Sicherheit ein falscher Weg. Und deswegen müssten wir dieses Gesetz rückgängig machen», sagte Frei im RTL/ntv Frühstart. Im Falle eines Wahlsieges der Union bei der Bundestagswahl im nächsten Jahr wolle man die Cannabis-Legalisierung wieder aufheben.

Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen (Grüne) hingegen verteidigte die Legalisierung im Deutschlandfunk. Mittel- und langfristig gesehen werde die Gesellschaft durch das neue Gesetz zu einem gesünderen und besseren Umgang mit Cannabis kommen.

Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erlaubt. Es dürfen aber nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Für den Konsum in der Öffentlichkeit gilt: nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und tagsüber nicht in Fußgängerzonen.


Bildnachweis: © Christian Charisius/dpa
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